2237/A XXVII. GP
Eingebracht am 20.01.2022
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Antrag
der Abg. Maria Großbauer, Eva Blimlinger
Kolleginnen und Kollegen
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVI-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG), BGBl. I Nr. 40/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I
Nr. 223/2021, wird wie folgt geändert:
1. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „übergeben“ durch das Wort „übertragen“ ersetzt.
Begründung
Diese Änderung dient der Berichtigung eines redaktionellen Versehens.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf eine Erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.