2237/A XXVII. GP

Eingebracht am 20.01.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag

 

 

der Abg. Maria Großbauer, Eva Blimlinger

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und  Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG)  geändert wird

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und  Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG)  geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Das Bundesgesetz zur Sicherung des Kunst-, Kultur- und Sportlebens vor weiteren Auswirkungen der COVI-19-Pandemie (Kunst-, Kultur- und Sportsicherungsgesetz – KuKuSpoSiG), BGBl. I Nr. 40/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I

Nr. 223/2021, wird wie folgt geändert:

 

 

1. In § 2 Abs. 1 wird das Wort „übergeben“ durch das Wort „übertragen“ ersetzt.

 

 

 

 

Begründung

 

 

Diese Änderung dient der Berichtigung eines redaktionellen Versehens.

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf eine Erste Lesung dem Gesundheitsausschuss zuzuweisen.