2239/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Keck,

Genossinnen und Genossen

betreffend vorgezogene Pensionsanpassung zur Abfederung der Teuerung

 

Vor kurzem hat die Pensionsversicherungsanstalt die Informationsschreiben zur Pensionsanpassung an die Pensionist*innen versandt. Jetzt sehen die Pensionisten schwarz auf weiß, was Ihnen die ÖVP/Grünen-Regierung „beschert“ hat: 15, 18, 21, 25 Euro. Netto! Und die Mieten, die Gas- und Stromrechnung, Heizöl, die Preise in den Supermärkten sind JEWEILS um ein Vielfaches monatlich gestiegen. Da muss man kein Wirtschaftsprofessor sein um zu erkennen: Das geht sich nicht aus!

Ein/e Pensionist*in mit einer 1.000 Euro Brutto-Pension erleidet aufgrund der massiven Preissteigerungen einen Kaufkraftverlust von 280 Euro im Jahr, eine 1.300-Euro-Bruttopension verliert 466 Euro und die Kaufkraft einer 2.500-Euro-Bruttopension sinkt um 740 Euro im Jahr (alles Nettobeträge, Steuerreform berücksichtigt).

Bei einer aktuell 5,1-prozentigen allgemeinen Teuerungsrate ist selbst bei der Anpassung von 3 Prozent (für Pensionen bis 1.000 Euro) der Kaufkraftverlust enorm; ab 1.300 Euro monatlicher Bruttopension gibt’s heuer überhaupt nur 1,8 Prozent Erhöhung und damit ist der Kaufkraftverlust noch deutlicher. Der „wöchentliche Einkauf“ (abgebildet im „Miniwarenkorb“ stieg zuletzt um fast 10 (!) Prozent). Diese Preisexplosion trifft ältere Menschen ganz besonders. Währenddessen sprudeln die Mehrwertsteuereinnahmen: Bei einer Inflation von 4 Prozent steigen die jährlichen Mehrwertsteuereinnahmen um mehr als eine Milliarde Euro.

Daher muss jetzt dringend etwas geschehen! Die Pensionisten dürfen nicht allein gelassen werden, denn sie schaffen es nicht, die enormen Differenzen zwischen der heurigen völlig unzureichenden Pensionsanpassung und den Höchst-Preisen für Energie, Wohnen und Lebensmittel zwischen zu finanzieren. Die von der Regierung bisher beschlossenen Einmalzahlungen reichen bei Weitem nicht aus, um die Gesamtbelastungen zu stemmen. Es braucht eine rasche dauerhafte Lösung. Deshalb soll auf Basis der Inflation im Beobachtungszeitraum August 2021 bis Jänner 2022 eine vorgezogene Pensionsanpassung stattfinden, um den Kaufkraftverlust für 2 Millionen Pensionist*innen auszugleichen. Diese außerordentliche Anpassung soll bei der nächsten regulären Anpassung in Anrechnung gebracht werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, spätestens im zweiten Quartal 2022 dem Nationalrat eine Regierungsvorlage für eine vorgezogene Pensionsanpassung 2023 in Höhe von zumindest 4 Prozent zur Beschlussfassung zu übermitteln.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales