2242/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Rainer Wimmer,

Genossinnen und Genossen

 

betreffend Maßnahmenpaket gegen die Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien

 

Die wichtigste Funktion des Arbeitslosengeldes ist die Existenzsicherung. Aber oft reicht das Geld nicht einmal für das Nötigste. Das zeigt eine Untersuchung von SORA im Auftrag des Momentum Instituts zur wirtschaftlichen Situation von Arbeitslosen in Österreich sehr deutlich: 6 von 10 Befragten verdienten vor der Arbeitslosigkeit weniger als 1.400 Euro netto im Monat. In der Arbeitslosigkeit haben sogar 97 Prozent weniger als 1.400 Euro. Diese Menschen sind akut armutsgefährdet und können sich viele Dinge nicht mehr leisten: z.B. unerwartete Ausgaben, neue Kleidung kaufen oder die gesamte Wohnung oder das Haus angemessen warmhalten.

Die Studie zeigt, dass 18 Prozent befürchten, dass sie die nächsten sechs Monate die Miete nicht mehr bezahlen können.

Arbeitslose erhalten in Österreich 55 Prozent ihres letzten Nettoeinkommens. Die Nettoersatzrate von 55 Prozent ist im internationalen Vergleich niedrig und führt bei den Betroffenen zu hohen abrupten Einkommenseinbußen.

Besonders hart trifft dieser Einkommensverlust aber Langzeitbeschäftigungslose, also jene Personen, die beim AMS Österreich länger als 365 Tage in unterschiedlichen Arbeitsmarkt-Status vorgemerkt waren.

Im Jänner 2022 galten in Österreich 154.469 Personen als langzeitbeschäftigungslose Arbeitslose. Das sind immer noch um 11.552 Personen mehr als im Jänner 2021, ihr Anteil an allen Arbeitslosen – derzeit bereits 2,5 – ist weiterhin hoch und verfestigt sich immer mehr. Nach wie vor sind mehr als drei Mal so viele Menschen von Langzeitbeschäftigungslosigkeit betroffen als noch vor zehn Jahren.

Diese Menschen wissen oft nicht mehr, wie sie ihr Leben meistern sollen, es bricht die Existenzgrundlage weg.

Im Jahr 2000 hat die damalige schwarz/blaue Regierung auch noch eine Regelung abgeschafft, mit der das Arbeitslosengeld valorisiert wurde. Da seither die Höhe eines einmal festgesetzten Arbeitslosengeldes auch dann nicht steigt, wenn ein Mensch über längere Zeit arbeitslos ist, verlieren diese Menschen zunehmend an Fähigkeit, ein Leben in Würde zu führen.

Familien mit Kindern trifft Arbeitslosigkeit noch einmal heftiger, denn der derzeitige Familienzuschuss von 97 Cent pro Tag und anspruchsberechtigter Person ist lächerlich gering.

 

Um der Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen entgegenzuwirken, bedarf es daher mehrerer Maßnahmen:

·                Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens

·                Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes

·                Verdreifachung des Familienzuschlages

 

Die Anhebung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent Nettoersatzrate muss zur grundsätzlichen Existenzsicherung erfolgen.

Die jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes ist eine notwendige Reaktion der Gesellschaft auf die Entwicklung im Bereich der Langzeitbeschäftigungslosigkeit.

Die Verdreifachung des seit der Einführung des Euro nicht mehr erhöhten Familienzuschlages von derzeit 0,97 Euro würde vor allem Arbeitslosenhaushalten mit Kindern helfen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, mit der der Armuts- und Ausgrenzungsgefahr von arbeitslosen Menschen und deren Familien durch insbesondere folgende Maßnahmen entgegengewirkt wird:

1)             Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens

2)             Jährliche Valorisierung des Arbeitslosengeldes

3)             Verdreifachung des Familienzuschlages.“

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales