2243/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Keck,

Genossinnen und Genossen

betreffend Pensionssicherungsbeitrag bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension abschaffen

 

 

Seit Mitte der Neunziger Jahre müssen BeamtInnen des Ruhestandes und ÖBB-PensionistInnen einen so genannten Pensionssicherungsbeitrag zahlen, der ihnen automatisch von ihrer Pension abgezogen wird. Für BundesbeamtInnen im Ruhestand macht dieser von 3,3 Prozent bis in Ausnahmefällen 25 % (gemäß Sonderpensionenbegrenzungsgesetz 2014) der Pension bis zum Lebensende aus. Betroffen sind auch Pensionen an Hinterbliebene von BeamtInnen als Witwen/Witwer sowie Waisenpensionen.

Dieser Pensionssicherungsbeitrag wurde Mitte der neunziger Jahre eingeführt, weil damals die Pensionen der BeamtInnen und ÖBB-PensionistInnen sowie deren Hinterbliebenen im Ausmaß der Bezugserhöhung der Aktivbezüge im öffentlichen Dienst angehoben wurde. Das führte dazu, dass die Erhöhung aufgrund dieser Pensionsautomatik oft höher ausfiel, als die Anhebung der ASVG-Pensionen. Mit dem Pensionssicherungsbeitrag sollte der Unterschied einigermaßen ausgeglichen werden.

Mittlerweile werden jedoch die Pensionen von ASVG-Versicherten und BeamtInnen im Ruhestand sowie von ÖBB-PensionistInnen gemeinsam verhandelt und grundsätzlich auch im gleichen Ausmaß angehoben. Unter dem Strich bleibt nun BeamtInnen im Ruhestand, ÖBB-PensionistInnen und deren Hinterbliebenen – weil ihnen ein Pensionssicherungsbeitrag abgezogen wird – netto weniger, als den BezieherInnen einer ASVG-Pension in derselben Höhe.

Da nun die Berechnung einer Neupension auf Basis des Allgemeinen Pensionsgesetzes (APG) erfolgt, wodurch alle Pensionen gleichgestellt sind, wäre es durchaus gerecht und fair, auch durch den Entfall des Pensionssicherungsbeitrages bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension eine Gleichstellung durchzuführen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachfolgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu übermitteln, mit der der Pensionssicherungsbeitrag bei Ruhegenüssen und Pensionen von Beamt*innen im Ruhestand, ÖBB-Pensionist*innen und deren Hinterbliebenen bis zur Höhe der ASVG-Höchstpension abgeschafft wird.“

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Verfassungsausschuss