2245/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Andreas Kollross, Julia Herr
Genossinnen und Genossen
betreffend Sicherung der Gemeindefinanzen in der Krise
Begründung
Die aktuell größte Gesundheitskrise unserer Zeit hat gravierende Auswirkungen auf das Leben der Menschen in unserem Land. Bedingt durch die Maßnahmen der ÖVP/Grüne- Bundesregierung, insbesondere die mehrfachen Lockdowns der letzten Jahre, brechen die Einnahmen ganzer Wirtschaftsbranchen weg. Diese Entwicklungen haben durch niedrigere Einnahmen auch massive Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen und treffen die Bevölkerung daher doppelt.
Die SPÖ hat in den letzten Jahren wiederholt auf die prekäre Situation der Gemeindefinanzen hingewiesen und zahlreiche Anträge eingebracht, die eine Problemlösung aufzeigen. Nicht nur der Bund, auch die Gemeinden wurden durch die Corona-Krise hart getroffen. Eine Studie des WIIW zeigt, dass die Nettoinvestitionen der Gemeinden in der Krise zurückgegangen sind. Die Krise und die Steuerreform haben negative Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen. Beispielsweise sind die Gemeindeeinnahmen im Jahr 2020 gesunken, während die Ausgaben, insbesondere für Personal, aber auch für Betriebs- und Verwaltungskosten stabil geblieben sind, bzw. bei Löhnen und Gehältern bleiben mussten, um Kündigungen zu verhindern, da Kommunen auch nicht die Kurzarbeit abrufen konnten. Das erhöhte den Spardruck und führte zur Verschiebung oder Streichung von Investitionen.
Die KIG-Maßnahmen der ÖVP/Grünen-Bundesregierung konnten die finanziell einschneidende Situation, nicht zuletzt auf Grund des geforderten 50%igen-Eigenanteil aus Gemeindemitteln, nicht wirklich lindern. Ausbleibende Investitionen in den Bildungs- und Pflegebereich wirken sich mittelfristig nachhaltig negativ auf die wichtigen kommunalen Leistungen der Gemeinden für die Bevölkerung aus, und müssen daher nachgeholt werden. Auch die weiteren Maßnahmen der Bundesregierung sind in erster Linie als Liquiditätsimpuls zu bewerten, weniger jedoch als Investitionsmotor.
Gemeinden sind zudem wesentliche Träger der Klimapolitik bei der Erreichung der Klimaziele, da sie nicht nur ökologische Maßnahmen bei öffentlichen Gebäuden umsetzen, sondern auch die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs, die Erweiterung von Verkehrsflächen für Fahrräder und Fußgänger sowie den Ausbau der Elektromobilität und die Ausweitung von Grünflächen übernehmen. Klimaschutz beginnt in der Kommune. Dazu braucht es konkrete Investitionspakete, wenn wir die selbstgesteckten Ziele erreichen und die Corona bedingten Investitionslücken der Städte und Gemeinden schließen wollen.
Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Finanzminister wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldig ein Gesetzespaket in Form eines kommunalen Investitionsgesetzes für die Jahre 2022 bis 2024 in der Höhe von jährlich 1 Milliarde Euro vorzulegen, das konkrete kommunale Projekte im Bereich Klima- und Energiewende fördert.“
Zuweisungsvorschlag: Finanzausschuss