2246/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Pensionist:innenkonten - Gewährleistung der Aufrechterhaltung des Überziehungsrahmens
Mit Übertritt aus dem Berufsleben in die Pension wird in Österreich das reguläre Girokonto üblicherweise in ein Pensionist:innenkonto umgewandelt. Dies nehmen einige Banken zum Anlass, den Überziehungsrahmen des Kontos einzuschränken oder gar zu streichen. Dies stellt für Pensionist:innen einen gravierenden finanziellen Eingriff dar - schließlich ist die Pensionierung keine vorübergehende Zeit. War man bis vor kurzem noch hochgeschätzter Kunde seiner Bank, wird man nun plötzlich zum Bittsteller degradiert. Dieses Vorgehen ist schlichtweg als Altersdiskriminierung zu bezeichnen.
Betont werden muss, dass bei der Verhandlung zwischen Banken und Betroffenen keinesfalls von einer gleichberechtigten Stellung der beiden Verhandlungspartner gesprochen werden kann. Banken haben daher eine besondere Verantwortung gegenüber ihren Kund:innen. Vor allem, wenn diese schon jahre-, wenn nicht jahrzehntelang der jeweiligen Bank die Treue gehalten haben. Diesen, infolge ihrer Pensionierung, das finanzielle Vertrauen zu entziehen und ihnen die Möglichkeit zu nehmen, kurzfristig ihren gewohnten Überziehungsrahmen zu aktivieren, ist schlicht inakzeptabel und diskriminierend. Der Einwand, der gerne erhoben wird, dass damit der Einzelne vor einer eventuellen Überschuldung geschützt werden soll, ist aufgrund der Tatsache, dass von einem derartigen Vorgehen auch in Fällen, in denen der Überziehungsbetrag abgesichert ist, berichtet wird, illegitim. Im Endeffekt sind Pensionist:innen Kund:innen zweiter Klasse für die Banken.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage hinsichtlich Absicherung von Bankkund:innen vor Altersdiskriminierung vorzulegen. Insbesondere ist dabei die gesicherte Aufrechterhaltung ihres Kontoüberziehungsrahmens zu berücksichtigen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.