2247/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Christian Drobits,
Genossinnen und Genossen
betreffend Gewährleistung des Zugangs zu Bankkrediten für Menschen ab 60+
Während der Pandemie haben sich die Fälle, in denen Pensionist:innen von Kreditinstitutionen keinen Kredit erhalten haben, gemehrt. Nun ist die Kreditaufnahme immer ein wohlüberlegter Schritt. Nicht nur die Rückzahlungen müssen berücksichtigt werden, sondern auch die Kosten und Gebühren. Es ist demnach davon auszugehen, dass Menschen nicht leichtfertig Kredite aufnehmen – vor allem nicht Menschen, die sich bereits im Ruhestand befinden. In einigen Fällen ist ein Kredit allerdings auch leichter bzw. kostengünstiger als auf das gebundene Vermögen zuzugreifen. Die Menschen brauchen in diesen Fällen Kredite, um rasch notwendige Anschaffungen oder Reparaturen durchführen zu können.
Die in diesem Bereich scheinbar zunehmende Altersdiskriminierung kann nicht hingenommen werden. Banken und Kreditinstitutionen haben eine besondere Verantwortungsposition innerhalb des sozio-ökonomischen Bereichs. Diese Verantwortung haben die Steuerzahler:innen während der Bankenkrise berücksichtig und nicht wenig für die Rettung des Bankensektors bezahlt. Darunter waren viele, denen jetzt, als Pensionist:innen, von den Banken eine Lebenserwartungsrechnung vorgelegt wird. Es ist zynisch und nicht hinnehmbar, wenn bei Kreditanträgen der statistisch erwartbare Todeszeitpunkt das ausschlaggebende Entscheidungskriterium darstellt. Wenn diese Vorgehensweise nur in einer bestimmten Altersgruppe anzutreffen ist, dann ist es eine klare Diskriminierung eben dieser Altersgruppe.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage, hinsichtlich der Absicherung von Bankkund:innen vor Altersdiskriminierung, vorzulegen. Insbesondere ist dabei der gesicherte Zugang zu Bankkrediten im üblichen Rahmen zu berücksichtigen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.