225/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend keine unsozialen Steuergeschenke für Millioneneinkommen

Österreich hat ein Steuerstrukturproblem. Mehr als 80% der Steuern und Abgaben erwirtschaften und zahlen ArbeitnehmerInnen und Pensionistlnnen (Steuern auf Arbeit und Konsum). Weniger als 20% kommen von Kapital und Vermögen. Die SPÖ hat während ihrer Regierungszeit (2007-2017) laufend Steuern und Abgaben auf Arbeit gesenkt und im Gegenzug Steuern und Abgaben auf Kapital und Vermögen erhöht. Dadurch wurde das Steuerstrukturproblem verkleinert.

Die neue Bundesregierung von ÖVP und Grüne geht, wie die alte schwarzblaue, einen gegenteiligen Weg. Im Programm werden zwar Steuern und Abgaben auf Arbeit gesenkt, aber gleichzeitig viel stärker noch die Steuern auf Kapital und Vermögen. Das Steuerstrukturproblem wird also wieder vergrößert. Konzerne und Millioneneinkommen erhalten Steuersenkungen in Milliardenhöhe, sie müssen dafür nichts tun, keine Beschäftigung schaffen und keine Klimainvestitionen tätigen.

Im Regierungsprogramm wird eine Senkung der Körperschaftsteuer von 25% auf 21% vorgesehen, gleichzeitig bleibt die Befristung des Spitzensteuersatzes für Millioneneinkommen von 55% Spitzensteuersatz unerwähnt. Passiert also nichts, werden Spitzenverdiener im Jahr 2020 letztmalig 55% Steuer auf Einkommen über 1 Million Euro zahlen. Jemand mit 2 Millionen Euro Jahreseinkommen spart sich durch die Senkung des Spitzensteuersatzes für Einkommensteile über einer Million Euro um 5 % Punkte ganze 50.000 Euro im Jahr, BezieherInnen von Durchschnittseinkommen würden im Vergleich durch die geplante Tarifreform pro Jahr 500-1.000 Euro weniger Lohnsteuer zahlen. Sogar Schwarzblau wollte diesen Spitzensteuersatz beibehalten.

Statt über einen erhöhten Spitzensteuersatz einen gerechten Anteil der Bestverdiener in Österreich für gesellschafts- und sozialpolitisch wichtige Vorhaben, wie Schulen, Kindergärten oder Pflege einzuheben, werden die Steuern für Millioneneinkommen gesenkt. Für derartige Steuergeschenke auf Kosten von sozial- und umweltpolitischen Maßnahmen ist kein budgetärer Spielraum vorhanden, insbesondere dann nicht, wenn niedrige und mittlere Einkommen, derartige Steuergeschenke durch eine geringere Senkung ihrer eigenen Lohn- und Einkommensteuer bezahlen müssen.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, im Zuge der angekündigten Steuerreform ab 2021 jedenfalls vorzusehen, dass der Spitzensteuersatz von 55% im Einkommensteuergesetz auch nach 2020 unbefristet bestehen bleibt."

 

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.