2255/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Lohnnebenkosten: zu hohe AUVA-Beiträge senken, ohne Leistungskürzung

 

Hohe Lohnnebenkosten und zu hohe AUVA-Beiträge

Österreich ist bekannt für seine hohen Lohnnebenkosten, was im internationalen Wettbewerb zunehmend zum Nachteil wird, mit den entsprechend negativen Folgen auf das Wirtschaftswachstum und den Arbeitsmarkt. Derzeit werden knapp 30 Prozent an Lohnnebenkosten auf die Bruttolöhne aufgeschlagen, wobei ein Drittel der Lohnnebenkosten nicht arbeitnehmerbezogen ist (Dienstgeberzuschlag, U-Bahnsteuer,...), sondern zur Finanzierung von allgemeinen öffentlichen Leistungen verwendet wird. Bei diesem Drittel stellt sich natürlich die grundlegende Frage, weshalb dieser Teil der Lohnnebenkosten nicht über Steuern finanziert wird. Aber auch die restlichen zwei Drittel der Lohnnebenkosten - die SV-Dienstgeberbeiträge - sollten laufend evaluiert werden. So sind etwa die AUVA-Beiträge seit Jahren zu hoch, was sich deutlich in den hohen AUVA-Rücklagen widerspiegelt.

 

Arbeitsunfälle gehen stetig zurück und AUVA-Überschüsse-/Rücklagen steigen

In der aktuellen Gebarungsvorschau geht die AUVA sogar von steigenden Jahresüberschüssen bis 2025 aus (2023: 6 Mio. Euro, 2024: 48 Mio. Euro, 2025: 87 Mio. Euro) (1). Diese Entwicklung ist darauf zurückzuführen, dass laut AUVA-Prognose von 2019 (Vorkrisenniveau) bis 2025 die Beiträge (+23%) deutlich stärker steigen werden als die Gesamtaufwendungen (+16%) die wichtigsten Aufwandsposten (Unfallrenten (+7%) und Unfallheilbehandlung (+19%)) - siehe Tabelle. Und da die Gebarungsvorschau-Rechnungen der Sozialversicherungsträger immer sehr pessimistisch sind, sind in den nächsten Jahren sogar noch höhere Jahresüberschüsse zu erwarten. Gleichzeitig ist in der Bilanz ersichtlich, dass knapp 1,2 Mrd. Euro an Rücklagen gehortet werden, wovon fast 500 Mio. Euro in Form von Wertpapieren und weitere 200 Mio. Euro auf Bankeinlagen zurückzuführen sind. Beide Speckpolster wären sofort frei verfügbar für Beitragssenkungen(2). Aufgrund der stetigen Rückgänge bei Arbeitsunfällen sind auch weiterhin steigende Erträge und Rücklagen zu erwarten, womit sich die AUVA-Beiträge in einem ersten Schritt problemlos von 1,2 auf 1,0 Prozent senken ließen. Und auch danach würden die AUVA-Beiträge immer noch deutlich über den UV-Beiträgen der Beamtenunfallversicherung (BVAEB) liegen (0,47 Prozent) (3).

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Teure AUVA-Verwaltung und üppige Gehalts-/Pensionsprivilegien

Gleichzeitig ist seit längerem bekannt, dass die AUVA im Vergleich zu anderen SV-Trägern seht teuer verwaltet ist - ca. 8 Prozent Verwaltungskostenquote (3). Hinzu kommt die immer noch sehr teure Dienstordnung, die Gehalts- und Pensionsprivilegien in der AUVA und in den UKHs sichert. So sind die Pro-Kopf-Personalkosten bei den Unfallkrankenhäusern (108.700 Euro je VZÄ (2)) deutlich höher als bei den Landeskrankenhäusern und Ordensspitälern (72.000 Euro je VZÄ (4)). Für Direkt-Zusatzpensionen gab die AUVA zuletzt stolze 59,3 Mio. Euro aus, was einen erheblichen Teil der Verwaltungskosten entspricht (5). Auch wenn die AUVA keine Schritte für eine kostengünstigere Verwaltung setzt, ergibt sich aus den langsam auslaufenden Zahlungen für die AUVA-Direkt-Zusatzpensionen zumindest längerfristig weiteres Beitragssenkungspotential. Im Sinn der Beitragszahler wäre jedoch trotzdem wünschenswert, wenn die AUVA gemeinsam mit der Regierung proaktiv ein Effizienzsteigerungsprogramm für die AUVA-Verwaltung vorlegen würde. 

 

Positivere Überschuss-Prognosen verleiten die AUVA dazu, mehr für Verwaltung einzuplanen (anstatt Beiträge zu senken)

Kurzfristig liegt das Einsparungspotential der AUVA bei min. 20 Mio. Euro jährlich. Denn hat die AUVA im August 2020 noch mit 115 Mio. Euro für die Verwaltung für das Jahr 2024 kalkuliert, hat sie mit steigenden Jahresüberschuss-Prognosen auch die geplanten Verwaltungsaufwände nach oben geschraubt. So kalkulierte die AUVA im November 2021 schon mit 135 Mio. Euro, also mit 20 Mio. Euro mehr als bei der früheren Prognose. Anzunehmen ist, dass die AUVA zusätzliche Gehaltsprivilegien und Posten eingeplant hat, anstatt die steigenden Überschüsse in Form von Beitragssenkungen zu senken. In der folgenden Grafik wird verdeutlicht, wie die AUVA mit positiveren Überschuss-Prognosen auch schrittweise die geplanten Verwaltungsaufwände nach oben angehoben hat. 

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Quelle: BMSGPK, AUVA-Gebarungsvorschauen

 

AUVA-Beitragssenkung ohne Leistungskürzung möglich

Zusammengefasst verfügt die AUVA über enorme Rücklagen, da die Beiträge deutlich stärker steigen als die wichtigsten Ausgabenposten. Gleichzeitig sind die Versicherungsfälle (Arbeitsunfälle, Wegunfälle, Berufskrankheiten) stetig rückläufig, da sich die Arbeitswelt verändert und auch die Arbeitsplätze immer sicherer werden. Diese Entwicklung wird sich auch in den nächsten Jahren fortsetzen, womit auch künftig Überschüsse und steigende Rücklagen zu erwarten sind. Da die AUVA jedoch per Gesetz als Non-Profit-Unternehmen keine dauerhaften Überschüsse erzielen darf, ist eine Beitragssenkung  gesetzlich nötig. Die Grafik zur Entwicklung der AUVA-Versicherungsfälle je Kopf und der Entwicklung der AUVA-Beitragssätze seit 1990 soll das Beitragssenkungspotential ohne Leistungskürzung besser veranschaulichen.

 

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Quellen:

(1) https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08513/index.shtml

(2) https://www.auva.at/cdscontent/load?contentid=10008.643204&version=1515511655

(3) https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.752465&version=1631617614

(4) http://www.kaz.bmgf.gv.at/

(5) https://www.rechnungshof.gv.at/rh/home/news/news/news_2/Einkommensbericht_2019_und_2020.html

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, im Speziellen der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine schrittweise AUVA-Beitragssenkung auf 1,0 Prozent vorsieht, wobei diese Beitragssenkung von einem Programm für die AUVA zur Steigerung der Verwaltungseffizienz begleitet wird."  

."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.