2260/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ Kolleginnen und Kollegen
betreffend Reform der Bestellungsverfahren im öffentlichen und staatsnahen Dienst
Zahlreiche Aufdeckungen
von rechtswidrigen Vorgängen in der Verwaltung innerhalb der letzten
Monate und Jahre haben das Vertrauen der Bevölkerung in die
österreichische Politik und insbesondere die österreichischen
Bundesregierung erschüttert. Auch ein nicht nachvollziehbarer und
erratischer Kurs sowie mangelnde Kommunikation auf Augenhöhe im
Pandemiemanagement von Seiten der Bundesregierung haben für Verunsicherung
bei Bürgerinnen und Bürgern gesorgt. Das Resultat: Nach aktuellen
Statistiken bezweifeln 58 Prozent aller Österreicher und
Österreicherinnen, dass das politische System in Österreich gut
funktioniert. 90 Prozent sind darüber hinaus überzeugt, dass
Österreich mit einem Korruptionsproblem zu kämpfen hat
(derstandard.at, 22.01.2022).
Es ist höchste Zeit und liegt in der Verantwortung der Politik das
Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Es gilt, Lehren aus den
Aufdeckungen und Fehlern der letzten Jahre zu ziehen, um nicht rechtskonforme
Bestellungen im öffentlichen Dienst und staatsnahen Unternehmen für
die Zukunft zu verhindern sowie die österreichische Verwaltung zu
entpolitisieren und wieder in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger
zu stellen. Dazu braucht es ein Neudenken der politischen Kultur von
Politikerinnen und Politikern. Transparenz im politischen Handeln generell und
bei politischen Postenvergaben im Speziellen muss dabei oberste Priorität
haben. Insbesondere muss eine Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, ob
das jetzige Ausschreibungs- und Bestellungsrecht den Anforderungen an einen
hochqualitativen Verwaltungsapparat genügt und wie man dieses verbessern
kann. Es darf nicht akzeptabel sein, dass es Bewerbungsverfahren gibt, bei
denen die Person, die die Stelle bekommen soll, bereits vor dem Verfahren
und/oder der Ausschreibung von den Verantwortlichen ausgewählt ist. Es ist
unzumutbar, dass Stellen gar nicht ausgeschrieben, sondern direkt an
Begünstigte vergeben werden, obwohl bei Ausschreibung und objektivem
Verfahren geeignetere Kandidat_innen zu gewinnen wären. Zudem gibt es die
Problematik, dass Führungskräfte nach politischen Wechseln keine
Aufgaben mehr zugewiesen bekommen, sie sitzen bei oftmals hohem Gehalt die Zeit
ab (im Beamtenjargon ist das Phänomen als "weiße
Elefanten" bekannt).
Nur durch transparente, rechtskonforme und angemessene Bestellungen im öffentlichen Dienst und staatsnahen Unternehmen kann die Qualität und der Erfolg des Verwaltungsapparats für die Zukunft gesichert werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Vizekanzler und BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, sich einer ernsthaften Reform des Ausschreibungs- und Bestellungsrechts im öffentlichen und staatsnahen Bereich zu widmen. Unter Einbindung von Expert_innen sollte eine Regierungsvorlage erarbeitet werden, die den gegenwärtig offenkundigen Problemen des öffentlichen und staatsnahen Dienstes begegnet."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.