2260/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ Kolleginnen und Kollegen

betreffend Reform der Bestellungsverfahren im öffentlichen und staatsnahen Dienst

 

Zahlreiche Aufdeckungen von rechtswidrigen Vorgängen in der Verwaltung innerhalb der letzten Monate und Jahre haben das Vertrauen der Bevölkerung in die österreichische Politik und insbesondere die österreichischen Bundesregierung erschüttert. Auch ein nicht nachvollziehbarer und erratischer Kurs sowie mangelnde Kommunikation auf Augenhöhe im Pandemiemanagement von Seiten der Bundesregierung haben für Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern gesorgt. Das Resultat: Nach aktuellen Statistiken bezweifeln 58 Prozent aller Österreicher und Österreicherinnen, dass das politische System in Österreich gut funktioniert. 90 Prozent sind darüber hinaus überzeugt, dass Österreich mit einem Korruptionsproblem zu kämpfen hat (derstandard.at, 22.01.2022).
Es ist höchste Zeit und liegt in der Verantwortung der Politik das Vertrauen der Bevölkerung zurückzugewinnen. Es gilt, Lehren aus den Aufdeckungen und Fehlern der letzten Jahre zu ziehen, um nicht rechtskonforme Bestellungen im öffentlichen Dienst und staatsnahen Unternehmen für die Zukunft zu verhindern sowie die österreichische Verwaltung zu entpolitisieren und wieder in den Dienst der Bürgerinnen und Bürger zu stellen. Dazu braucht es ein Neudenken der politischen Kultur von Politikerinnen und Politikern. Transparenz im politischen Handeln generell und bei politischen Postenvergaben im Speziellen muss dabei oberste Priorität haben. Insbesondere muss eine Auseinandersetzung mit der Frage stattfinden, ob das jetzige Ausschreibungs- und Bestellungsrecht den Anforderungen an einen hochqualitativen Verwaltungsapparat genügt und wie man dieses verbessern kann. Es darf nicht akzeptabel sein, dass es Bewerbungsverfahren gibt, bei denen die Person, die die Stelle bekommen soll, bereits vor dem Verfahren und/oder der Ausschreibung von den Verantwortlichen ausgewählt ist. Es ist unzumutbar, dass Stellen gar nicht ausgeschrieben, sondern direkt an Begünstigte vergeben werden, obwohl bei Ausschreibung und objektivem Verfahren geeignetere Kandidat_innen zu gewinnen wären. Zudem gibt es die Problematik, dass Führungskräfte nach politischen Wechseln keine Aufgaben mehr zugewiesen bekommen, sie sitzen bei oftmals hohem Gehalt die Zeit ab (im Beamtenjargon ist das Phänomen als "weiße Elefanten" bekannt).

Nur durch transparente, rechtskonforme und angemessene Bestellungen im öffentlichen Dienst und staatsnahen Unternehmen kann die Qualität und der Erfolg des Verwaltungsapparats für die Zukunft gesichert werden.  

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Vizekanzler und BM für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport, wird aufgefordert, sich einer ernsthaften Reform des Ausschreibungs- und Bestellungsrechts im öffentlichen und staatsnahen Bereich zu widmen. Unter Einbindung von Expert_innen sollte eine Regierungsvorlage erarbeitet werden, die den gegenwärtig offenkundigen Problemen des öffentlichen und staatsnahen Dienstes begegnet." 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.