2261/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entpolitisierung des ORF

 

Seit Ende Jänner 2021 ist bekannt, dass es neben der Regierungsvereinbarung einen Sideletter zwischen den Regierungsparteien ÖVP und Grüne gibt. Dieser beinhaltet – neben anderen Absprachen zu Posten und politisch heiklen Themen – auch Absprachen zum ORF. „Darin werden die ORF-Direktoriumsposten im Verhältnis drei ÖVP – inklusive Generaldirektor – versus zwei Grüne aufgeteilt. Wrabetz war laut Salzburger Nachrichten zwar bewusst, dass es Abmachungen gab, ´aber ich bin erstaunt, dass das so detailliert geregelt war. Das ist selbst in der ORF-Geschichte ungewöhnlich.´ Man müsse nun daraus lernen und etwa darüber nachdenken, den Stiftungsrat pluralistischer aufzustellen. (https://www.derstandard.at/story/2000133002881/ex-orf-chef-wrabetz-bestaetigte-postenabsprachen-unter-tuerkis-blauer-regierung ) Zusätzlich zu Alexander Wrabetz hat sich auch der ORF-Redakteursrat per Aussendung zu der Thematik sehr kritisch geäußert. Überdies stellt sich die Frage, ob die aufgetauchten Absprachen überhaupt mit dem ORF-Gesetz vereinbar sind, in dem es unter §1 Abs 3 heißt: „Der Österreichische Rundfunk hat bei Erfüllung seines Auftrages auf die Grundsätze der österreichischen Verfassungsordnung, insbesondere auf die bundesstaatliche Gliederung nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Länder sowie auf den Grundsatz der Freiheit der Kunst, Bedacht zu nehmen und die Sicherung der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, der Berücksichtigung der Meinungsvielfalt und der Ausgewogenheit der Programme sowie die Unabhängigkeit von Personen und Organen des Österreichischen Rundfunks, die mit der Besorgung der Aufgaben des Österreichischen Rundfunks beauftragt sind, gemäß den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zu gewährleisten.“

Einmal mehr wird klar, dass die Politik endlich unserer langjährigen Forderung einer Entpolitisierung des ORF und seiner Gremien nachkommen und sicherstellen muss, dass der Öffentlich-rechtliche unabhängig und im Sinne des ORF-Gesetzes arbeiten kann. Wichtigster erster Schritt ist eine Neuorganisation der Gremien des ORF: Der ORF wird strukturell ähnlich einer Aktiengesellschaft aufgestellt. Publikums- und Stiftungsrat sollen nicht mehr von parteipolitischer Logik dominiert werden. Stattdessen gibt es eine "Hauptversammlung", die sich aus Bürgerinnen und Bürgern, die per Los gewählt werden, aus Repräsentant_innen von Institutionen der Zivilgesellschaft sowie einer Person pro Parlamentsklub zusammensetzt. Die Hauptversammlung wählt auf Basis von Ausschreibungen und Hearings ein Präsidium. Dieses wiederum bestellt einen Vorstand, der als Kollegialorgan aus mehreren Vorständen besteht, um so nachhaltige Führungsqualität zu gewährleisten. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Einflussnahme auf den ORF sofort zu beenden und rein politische Besetzungen rückgängig zu machen. Zusätzlich braucht es ein neues ORF-Gesetz, das folgende Punkte beinhaltet:

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verfassungsausschuss vorgeschlagen.