2267/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Zweckwidmung der Einnahmen aus dem Emissionshandel

 

Der europäische Emissionshandel gilt als eines der wichtigsten Instrumente zur Dekarbonisierung der heimischen und europäischen Industrie und Energieversorgung. Die steigenden Zertifikatspreise sind nicht nur ein effektiver, langfristiger Anreiz für Klimaschutzmaßnahmen, sondern auch eine immer größer werdende Einnahmequelle für den Staatshaushalt. So lagen diese beim Erfolg 2020 noch bei ca. 184 Mio. Euro, stehen aber beim Budget 2022 bereits bei über 316 Mio. Euro. Ein ähnlicher Zuwachs ist auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich.

Allerdings stößt die Tatsache, dass diese Mittel- entgegen dem europäischen Usus- nicht für Klimaschutzmaßnahmen zweckgewidmet werden auf Kritik, auch vonseiten mehrerer Vertreter_innen der Regierungsparteien. Eine Zweckwidmung hätte den Vorteil, dass die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen nicht zu einem jährlichen Spielball politischer Partikularinteressen wird, sondern zu einem Teil bereits gesichert ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, welcher die Zweckwidmung sämtlicher Einnahmen aus dem Emissionshandel für Klimaschutzmaßnahmen festschreibt."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuss vorgeschlagen.