2270/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Helmut Brandstätter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Entsendung eines Botschafters nach Minsk

 

Österreichs Botschafterin Aloisia Wörgetter wurde vor Kurzem mit der Leitung der Ständigen Vertretung Österreichs beim Europarat in Straßburg betraut und wird Minsk verlassen. Als ihr Nachfolger wurde Ronald Sturm ernannt.

Die Akkreditierung von diplomatischem Personal wir im Wiener Abkommen über diplomatische Beziehungen geregelt. Botschafter_innen und Gesandte werden zweistufig akkreditiert. Zuerst vergewissert sich der Entsendestaat, dass die Person akzeptabel ist; der Empfängerstaat stimmt mittels einem Agrément zu. Nach Zustimmung erfolgt die Ernennung. Der/die nun designierte Botschafter_in erhält vom Entsenderstaat ein Beglaubigungsschreiben. Mit diesem Schreiben stellt er/sie sich zu einem vereinbarten Termin offiziell beim Staatsoberhaupt des Empfängerstaats an dessen Amtssitz vor. Bei Geschäftsträger_innen besteht die gleiche Abfolge, aber das Beglaubigungsschreiben wird vom Außenminister ausgefertigt und die Übergabe findet beim Außenminister statt. 

Österreich erkennt seit der Verfälschung der Wahlen im August 2020 die Regierung des Machthabers Alexander Lukaschenko nicht an und unterstützt internationale Sanktionen gegen sein Regime im Zusammenhang mit massiven Menschenrechtsverletzungen bei der Unterdrückung von Protesten gegen die Wahlmanipulationen.

Die Entsendung eines neuen Botschafters führt zu dem Dilemma, dass dieser durch sein Vorsprechen bei Lukaschenko die Legitimität des Regimes implizit anerkennen würde. Auch ein Geschäftsträger würde bei einem Regierungsmitglied vorsprechen müssen. Die Leitfigur der demokratischen Opposition, Swetlana Tichanovskaya, hat bereits deutlich zum Ausdruck gebracht, dass die Akkreditierung von Diplomat_innen durch Lukaschenko dem Regime in die Hände spielen würde und unterlassen werden sollte. Estland zum Beispiel versteht die Überreichung des Anerkennungsschreibens als stille Anerkennung und entsendet keine_n Botschafter_in.

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Für Österreich gäbe es eine Möglichkeit, die Kommunikationskanäle offenzuhalten, ohne das Regime implizit durch eine Vorsprache bei Lukaschenko oder einem seiner Kabinettsmitglieder anzuerkennen. Bei einer interimistischen Leitung der Mission findet keine Zeremonie statt. Das BMEIA könnte also Botschafterin Wörgetter entweder durch eine_n bereits vor Ort befindlichen Diplomat_in interimistisch ersetzen, oder den designierten Botschafter Sturm interimistisch entsenden. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, die Nachbesetzung der Leitung der Boschaft in Minsk auf eine Weise zu vollziehen, die keine Anerkennung durch das Lukaschenko Regime, wie die Übergabe des Beglaubigungsschreibens an ein Mitglied der Regierung, notwendig macht."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.