2278/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten MMag. Katharina Werner, BA, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Transparente und verbraucher_innenfreundliche Tierpelz-Kennzeichnung

 

Hinter Pelz - auch in geringen Mengen - verbirgt sich enormes Tierleid. Jährlich sterben rund 100 Millionen Tiere für Pelze. 95 Prozent dieser Pelze stammen aus Zuchtfarmen vor allem aus China und Europa. Die häufigsten Zuchttiere sind dabei Fuchs, Iltis, Nerz, Marderhind, Nutria und Chinchilla. Diese zur Pelzgewinnung gehaltenen Tiere werden unter grausamen und tierquälerischen Bedingungen gehalten. Die hygienischen Zustände sind unzumutbar. Zudem werden die Tiere in der Regel in kleinen Drahtkäfigen gehalten, sodass viele von ihnen Verhaltensstörungen und körperliche Schäden entwickeln. Auch die Tötungsmethoden sind qualvoll: Tiere werden vergast, durch Strom oder Gift getötet.1 Nicht nur Tierrechtsorganisationen kritisieren den Umgang mit zur Pelzgewinnung gehaltenen Tieren: Auch eine 2001 veröffentlichte Studie des Scientific Committee on Animal Health and Animal Welfare der Europäischen Union trug Informationen zur Haltung von acht verbreiteten Pelzarten zusammen. Kritisiert wurde insbesondere eine hohe Sterblichkeit bei Jungtieren und Verhaltensauffälligkeiten bei weiblichen Nerzen.2 Zudem kam es aufgrund der COVID-19-Pandemie zur Tötung von rund 600.000 Tieren in Pelzfarmen alleine in den Niederlanden.

In Österreich sind Pelzfarmen zwar schon seit Jahren verboten, dennoch findet sich auf vielen Kleidungsstücken hierzulande Pelz. Aufgrund der Recherche von Tierschutzorganisationen wie Vier Pfoten wissen wir jedoch, dass Echtpelze oft nicht (richtig) gekennzeichnet sind.

Gemäß Artikel 12 der VO (EG) Nr. 1007/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2011 über die Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Etikettierung und Kennzeichnung der Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen müssen nichttextile Teile tierischen Ursprungs in Textilerzeugnissen den Hinweis "Enthält nichttextile Teile tierischen Ursprungs" bei der Kennzeichnung bzw Etikettierung aufweisen. Diese Regelung gilt jedoch nur für Kleidungsstücke, die zu mindestens 80% aus Textilgewebe bestehen. Was bedeutet, dass für Produkte, welche zum Beispiel aus einem Fellbesatz von mehr als 20% bestehen, keine Kennzeichnungspflicht besteht.4

In folgenden EU-Staaten kam es zu Untersuchungen diesbezüglich: Deutschland, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Litauen, Österreich, Polen, Schweden, Tschechien. Laut Fur Free Alliance (FFA) fehlte in 68% der Fälle die erforderliche Kennzeichnung.

Des weiteren kann die oben angeführte Regelung für Verwirrung bei Konsument_innen sorgen. Es ist nämlich oft unmöglich zu identifizieren, welche Teile des Kleidungsstücks nun aus tierischen Teilen bestehen, da genaue Angaben dazu fehlen. Nicht nur aus Tierschutzgründen, sondern auch um die Täuschung der Konsument_innen zu verhindern, bedarf es klarer Regelungen für eine ausreichende Kennzeichnung und das auch für Produkte, die zu mehr als 20% aus nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs bestehen.

Durch die unzureichende Kennzeichnung werden Konsument_innen - vor allem bei Billigprodukten mit Fellbesatz - getäuscht. Viele Verbraucher_innen lehnen Echtpelz ab, viele von ihnen wissen aber gar nicht, dass sie ein Echtpelzprodukt gekauft haben, weil die Kleidung nicht korrekt oder gar nicht gekennzeichnet ist. 

Konsument_innen haben ein Recht darauf zu erfahren, wenn hinter Konsumprodukten Tierleid steckt. Eine Umfrage der Tierschutzorganisation PETA hat ergeben, dass rund 80 Prozent der Deutschen Pelztierfarmen ablehnen.5Jedoch sind Kunstpelz und Echtpelz schwierig voneinander zu unterscheiden.Es sollte Konsument_innen daher möglichst leicht gemacht werden, Pelzprodukte als solche zu erkennen, um eine informierte Entscheidung gegen Tierleid treffen zu können. Eine klare und verständliche Kennzeichnung von Pelzprodukten nach Tierart, Gewinnungsform und Herkunft ist dafür essentiell. Eine solche fehlt im bestehenden EU-Recht.

Als Vorbild könnte daher die Schweizer Regelung (Verordnung über die Deklaration von Pelzen und Pelzprodukten7) sein. Laut dieser müssen die Produkte folgende Angaben enthalten:

Deklaration der Tierart (wissenschaftlicher und zoologischer Name)

Deklaration der Herkunft des Fells (Land, in dem das Tier gejagt bzw gezüchtet wurde)

Deklaration der Gewinnungsart des Fells

Dieser Entschließungsantrag beruht im Wesentlichen auf einem Antrag der ehemaligen Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen (697/A(E), XXVI. GP). Dieser wurde jedoch nie inhaltlich in einem Ausschuss behandelt. Zudem hat die Thematik nichts an Aktualität eingebüßt.

 

Quellen:

1) https://www.vier-pfoten.at/kampagnen-themen/themen/pelz/pelz

2) European Commission Health & Consumer Protection Directorate-General, Directorate C – Scientific Opinions, Report of the scientific committee on Animal health and Animal Welfare, Dezember 12/13 

3) https://www.nationalgeographic.de/tiere/2020/06/coronavirus-ist-der-sargnagel-fuer-die-nerzzucht-in-den-niederlanden

4) https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:272:0001:0064:DE:PDF

5)https://www.peta.de/presse/aktuelle-gfk-umfrage-ueberwaeltigende-mehrheit-der-deutschen-fuer/

6) https://www.vier-pfoten.at/kampagnen-themen/themen/pelz/echtpelz-vs-kunstpelz

7) https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2013/114/de, zuletzt geändert durch https://www.fedlex.admin.ch/eli/oc/2020/113/de

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Gesetzesvorlage zu erarbeiten, welche die Verpflichtung zu einer verbraucher_innenfreundlichen und transparenten Kennzeichnung von nichttextilen Teilen tierischen Ursprungs sicherstellt. Des weiteren wird die Bundesregierung aufgefordert, sich auch auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass eine transparente und verbraucher_innenfreundliche Kennzeichnungsregelung für tierische Teile in Kleidungsstücken samt Accessoires erlassen wird und die Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften häufiger sowie genauer kontrolliert und Verstöße dagegen strenger sanktioniert werden."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.