Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG), BGBI. Nr. 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBI. I Nr. 235/2021, wird wie folgt geändert:

In Art. 7 wird in Abs. 1 zweiter Satz nach der Wortfolge „Niemand darf wegen“ die Wortfolge „seines Alters oder“ eingefügt.