2282/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc, Petra Wimmer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Aufhebung der Indexierung der Familienbeihilfe

Die von der türkis-blauen Bundesregierung beschlossene Indexierung der Familienbeihilfe für Menschen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft wurde aufgrund der offensichtlichen EU-Rechtwidrigkeit von Beginn an heftig kritisiert. Die SPÖ hat sich massiv gegen diese unfaire Maßnahme gestellt und entsprechende Anträge im Nationalrat eingebracht. Doch auch die nunmehrige türkis-grüne Bundesregierung änderte nichts an diesem Gesetz. Ganz im Gegenteil: Seit 2019 wird die Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder an die jeweiligen Lebenserhaltungskosten des Landes angepasst - auch wenn die Eltern in Österreich arbeiten und in das österreichische Sozialsystem einzahlen.

Der Europäische Gerichtshof hat nun in einem Gutachten1) die wiederholte Kritik an der Indexierung der Familienbeihilfe vollinhaltlich bestätigt und festgestellt, dass Arbeitnehmer*innen aus anderen EU-Staaten, die in Österreich arbeiten und zum österreichischen Sozial- und Steuersystem beitragen, auch die gleichen Leistungen wie österreichische Arbeitskräfte erhalten müssen. Diese positive Entwicklung gibt den Forderungen nach Aufhebung der Indexierung Rückenwind. Sogar die Grüne Familiensprecherin2) hat das Gutachten begrüßt und sich für eine Abschaffung der Indexierung der Familienbeihilfe ausgesprochen.

Die Bundesregierung ist nun angehalten dieses unselige Relikt aus türkis-blauer Zeit endlich zu beseitigen. Gerade in Zeiten der Corona-Krise wurde flächendeckend deutlich, wie sehr wir insbesondere im Gesundheits- und Pflegebereich von jenen abhängig sind, die nach Österreich kommen, um zu arbeiten. Als gesellschaftliche Stütze haben Pflegerinnen und Pfleger einen Anspruch sowohl auf faire Entlohnung als auch auf sozialen Leistungen - kein Kind ist weniger wert, egal wo es herkommt oder lebt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert, rasch und unverzüglich notwendige Schritte einzuleiten, um die Indexierung der Familienbeihilfe für Menschen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft rückgängig zu machen und den Betroffenen

 

1)     https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2022-01/cp220011de.pdf

2)     https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220120_OTS0078/vananessler-wie-erwartet-absage-an-indexierung-der-familienbeihilfe-durch-generalanwalt-am-eugh

 

ihren dadurch entstandenen Entgang an Familienleistungen rückwirkend zurückzuzahlen."

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Familie und Jugend