2284/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Eva-Maria Holzleitner, BSc,

Genossinnen und Genossen

betreffend bundesweite Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen

 

Bereits am 11. Mai 2011 hat Österreich das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ in Istanbul mitunterzeichnet und am 14. November 2013 ratifiziert. Dieser richtungsweisende internationale Vertrag, genannt Istanbul-Konvention1) hat zum Ziel, den Schutz von Frauen vor genderspezifischer Gewalt in Europa zu verbessern und gemeinsame Mindeststandards zu schaffen.

In diesem Zusammenhang sieht Artikel 10 der Istanbul-Konvention die Einrichtung zumindest einer offiziellen Koordinierungsstelle vor, welche „für die Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung der politischen und sonstigen Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung aller von diesem Übereinkommen erfassten Formen von Gewalt zuständig sind. Diese Stellen koordinieren die im Artikel 11 genannte Datensammlung sowie analysieren und verbreiten ihre Ergebnisse.“

Österreich hat hierzu jedoch lediglich eine „Interministerielle Arbeitsgruppe“ eingerichtet, welche die Gewährleistung von Fachaustausch, die Koordinierung von Maßnahmen und die Unterstützung ihrer Umsetzung zu ihren Aufgaben zählt. Diese Arbeitsgruppe ist weder unabhängig genug, um objektiv zu beobachten und zu evaluieren, noch in der Lage Maßnahmen zu implementieren. Derzeit sind sogar die Koordinator*innen und die Umsetzer*innen in den Ministerien die gleichen Personen.

In anderen europäischen Ländern wurde den Vorgaben des Artikel 10 der Istanbul‑Konvention bereits mit wesentlich mehr Nachdruck entsprochen. So hat etwa Spanien eine staatliche Koordinierungsstelle geschaffen, welche die Aufgabe hat, Lücken in der Umsetzung der Istanbul-Konvention zu identifizieren. Diese Stabsstelle mit 40 Beschäftigten berät, fördert und koordiniert sämtliche Maßnahmen, die im Bereich Gewaltschutz durchgeführt werden und schlägt der Regierung proaktiv Maßnahmen gegen die verschiedenen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt vor bzw. weist deren Umsetzung an.

Die internationale Expert*innengruppe zur Umsetzung der Istanbul-Konvention genannt GREVIO2)  empfiehlt Österreich daher ebenfalls einen fortschrittlicheren Weg und fordert eine Koordinierungsstelle einzurichten, die den Vorgaben des Artikel 10 der Istanbul‑Konvention entspricht.

 

 

Die Einrichtung einer bundesweiten Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen ist ein wesentlicher Bestandteil der Umsetzung der Istanbul-Konvention.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Frauen, Familie, Medien und Integration im Bundeskanzleramt, wird aufgefordert eine bundesweite Koordinierungsstelle gegen Gewalt an Frauen einzurichten, welche den Vorgaben des Artikel 10 der Istanbul-Konvention entspricht und die Umsetzung des „Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ sicherstellt.“

 

 

 

 

 

 

 

Zuweisungsvorschlag: Gleichbehandlungsausschuss



1) https://rm.coe.int/1680462535

2) Group of Experts on action against violence against women and domestic violence

https://www.coe.int/en/web/istanbul-convention/grevio