2285/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Reinhold Einwallner,
Genossinnen und Genossen
betreffend Dringend notwendige Wertschätzung für unsere Polizei
Die Polizei ist der Garant für die Sicherheit in unserem Land, auch in Zeiten der Pandemie. Dabei sind Polizist*innen in ihrer beruflichen Tätigkeit seit fast zwei Jahren in besonderer Weise von Corona betroffen, so waren die Aufgaben vielfältig und häufig mehr als herausfordernd.
Neben der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit auch während der Lockdowns, wurde die regelmäßige Begleitung von Demonstrationen von Maßnahmen- und Impfgegner*innen zu einer Aufgabe der Exekutive. Abseits davon bekam die Polizei auch die Kontrolle und Durchsetzung von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung überantwortet und das obwohl Opposition, Gewerkschaft und teilweise auch Verfassungsjurist*innen scharf dagegen protestierten und auf eine mögliche Überlastung der Exekutivbeamt*innen hinwiesen. Gemeinsam mit den Angriffen auf Polizist*innen, wie sie im Rahmen der letzten Corona-Demonstrationen dokumentiert sind, hat die Belastung über ein erträgliches Maß hinaus zugenommen. Die Beamt*innen können zudem nicht sicher sein, im Rahmen ihrer Berufsausübung nicht mit erkrankten oder infizierten Personen in Kontakt zu kommen, ohne es zu wissen – beispielsweise bei Amtshandlungen im privaten oder öffentlichen Raum, oder beim Parteienverkehr auf den Dienststellen.
Trotz des täglichen Einsatzes blieb den Polizist*innen der schon vom damaligen Innenminister und heutigen Bundeskanzler Nehammer versprochene Corona-Bonus bis heute verwehrt. Auch der neue Bundesminister für Innere Angelegenheiten, Gerhard Karner, konnte oder wollte bislang nicht beantworten, ob, wann und in welcher Höhe es diesen Bonus geben soll – obwohl dieser zweifellos angemessen ist.
Doch damit nicht genug, sind Forderungen der Gewerkschaft bis jetzt nicht umgesetzt. Ein Beispiel findet sich in der Absicherung von Polizist*innen bei Dienstunfällen, die sie vor der Definitivstellung von vier Jahren erlitten haben. Das bedeutet, dass Dienstunfälle, im Falle einer Dienstunfähigkeit auch zur Kündigung führen können, was mit Blick auf die gesteigerte Bedrohung der Einsatzfähigkeit, beispielsweise durch Angriffe auf Polizist*innen, ein Problem für die Existenz der Beamt*innen darstellt.
Auch bei längeren Abwesenheiten vom Dienst gibt es Schieflagen. So ruhen pauschalierte Nebengebühren bei Abwesenheiten von mehr als vier Wochen, werden also nicht mehr ausbezahlt – mit entsprechenden Auswirkungen auf das Einkommen der Beamt*innen. Das ist vor allem mit Blick auf die Freistellung als Teil der Risikogruppe oder aber auch für den Fall von Quarantäne ein Problem.
Zudem mussten auf Grund der Dienstverpflichtung Urlaube storniert werden, die Stornokosten blieben zwar nicht bei den einzelnen Beamt*innen hängen, wurden aber wie lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt und somit zum Nachteil für die Betroffenen.
Gerade in dieser außergewöhnlichen Situation braucht es also entsprechenden Einsatz, die Polizistinnen und Polizisten bei der Ausübung ihrer Arbeit zu unterstützen und ihnen vor allem auch die Wertschätzung für ihren wichtigen Dienst zuzuerkennen. Zudem muss gewährleistet sein, dass sie keine Nachteile auf Grund einer Dienstfreistellung haben, für die sie nichts können – eine Kündigung auf Grund eines Dienstunfalls muss ausgeschlossen sein.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres wird aufgefordert umgehend Schritte zu setzen, um den in Aussicht gestellten Corona-Bonus für die Polizei so rasch als möglich auszubezahlen, jedoch spätestens bis 30. Juni 2022. Zudem wird der Minister aufgefordert dem Nationalrat und dem Bundesrat umgehend Vorlagen zuzuleiten, um die Nachteile bei Dienstunfällen vor der Definitivstellung zu verhindern und den Ausfall von pauschalierten Nebengebühren zu verhindern. Zudem soll sichergestellt werden, dass den Polizist*innen keine finanziellen Nachteile entstehen, wenn sie ihre Urlaube aus dienstlichen Gründen stornieren müssen.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Innere Sicherheit