2289/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Christoph Matznetter,
Genossinnen und Genossen
betreffend Sonderabgabe für Corona-Krisen-Gewinner
Durch die Auswertung von Unternehmensbilanzen tritt mehr und mehr zu Tage, dass die Wirtschaftsförderungen der Bundesregierung alles andere als zielgerichtet waren. Viele Betriebe haben im Corona-Jahr 2020 – bei zahlreichen Lockdown-Tagen und Umsatzeinbußen – ein absolutes Rekordergebnis eingefahren.
Zur Erinnerung: Die Regierung hat zu Beginn der Corona-Krise Anfang 2020 die Entschädigungszahlungen im Epidemiegesetz ausgehebelt – dort wäre nämlich ein Verlustersatz für alle Betriebe vorgesehen gewesen. Damals wurde diese Vorgangsweise mit dem Argument: „Ein vollständiger Verlustersatz würde dem Staat zu viel Geld kosten“ begründet.
Schaut man sich die Ergebnisse an, so hat die Regierung es tatsächlich geschafft, dass vielen Unternehmen nicht einmal der Verlust abgegolten wurde – einige mussten bereits schließen.
Auf der anderen Seite hat man durch einen absoluten Wildwuchs an Förderungen – Fixkostenzuschuss, Umsatzersatz I und II, Kurzarbeit etc. – billigend in Kauf genommen, dass einzelne Betriebe massiv überfördert werden. Dies insbesondere deshalb, weil es keine Gegenrechnung mit anderen Förderungen bzw. mit entstandenen Gewinnen gibt.
Hätte man einen einfachen Verlustausgleich gewählt, dann hätten die Unternehmen mit der Jahresveranlagungen 2020 bzw. 2021 die Übergewinne einfach an den Staat zurückbezahlen müssen – das wäre logisch und fair. Es kann schließlich nicht Aufgabe des Steuerzahlers sein, ausgerechnet im Corona-Jahr Rekordgewinne von Bauhäusern, Autohäusern oder großen Elektronikketten zu finanzieren.
Aktuelle Bilanzauswertungen zeichnen ein ziemlich desaströses Bild. Die Überförderungen finden besonders dort statt, wo hoher Wareneinsatz kombiniert mit hohen Personalkosten auftritt. Der undifferenzierte Umsatzersatz im November und Dezember 2020, wo einfach 80% des Vorjahresumsatzes ersetzt wurden, wurde auch von namhaften Ökonomen kritisiert. Eine Elektronikkette bekommt einen Umsatzersatz für einen Fernseher, der im November 2020 nicht verkauft wird, eine Woche vor Weihnachten geht das Geschäft dann aber auf - der Fernseher wird verkauft – man hat einen Fernseher quasi zweimal verkauft – einmal dem Konsumenten, einmal dem Steuerzahler, der dafür aber nichts bekommen hat. Gleichzeitig konnten die Betriebsausgaben massiv gesenkt werden, weil der Steuerzahler auch einen Großteil der Personalkosten in Form der Kurzarbeit übernommen hat. Das Ergebnis: Rekordgewinne in Mitten der Corona-Krise für große Konzerne.
Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass es soweit nie gekommen wäre, hätte die Regierung nicht das Epidemiegesetz ausgehebelt. Man hätte ein einfaches, klares Modell schaffen können, in dem alle Unternehmen eine großzügige Akontozahlung erhalten, aber am Ende des Jahres bei der Steuererklärung abgerechnet wird, sodass Überförderungen (Übergewinne) an den Fiskus zurückbezahlt werden müssen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Gesetzespakt mit folgenden Inhalten dem Nationalrat zuzuleiten:
1. Sofortige Umstellung der Corona-Hilfen
Die Wirtschaftshilfen sind auf ein Modell des Verdienstentgangs umzustellen. Alle Unternehmen erhalten großzügige Akontozahlungen, damit sie gut durch die Krise kommen. Im Rahmen der Steuererklärung erfolgt allerdings bei Überförderungen in Zukunft eine Rückzahlung an den Staat.
2. Corona-Sonderabgabe für Übergewinne in den Jahren 2020 und 2021
Unternehmen, die ausgerechnet im Corona-Jahr Dank zu großzügiger staatlicher Unterstützung Rekordgewinne gemacht haben, sollen die Überförderungen zumindest teilweise in Form einer befristeten (3 Jahre) Corona-Sonderabgabe zurückzahlen. Dabei soll ein 50%-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer für 3-Jahre erhoben werden. Der Aufschlag ist allerdings mit den erhaltenen Corona-Wirtschafshilfen gedeckelt – sodass kein Unternehmen tatsächlich zusätzliche Steuern zahlen muss.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie vorgeschlagen.