2292/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Mag. Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Abschluss weiterer Rückübernahmeabkommen

 

Österreich gehört zurzeit wieder zu den von Migration am meisten betroffenen EU-Mitgliedstaaten. An der EU-Spitze liegen die beiden kleinen Inselstaaten Zypern und Malta, die aber schwer mit Resteuropa vergleichbar sind. Gleich dahinter folgen Schweden, Österreich und Deutschland. Im Jahr 2021 wurden ca. 40.000 Asylanträge gestellt. Das sind mehr als doppelt so viele wie im Vorjahr. Wobei die Asylantragszahlen schon seit der Übernahme des Bundesministeriums für Inneres durch Nehammer im Jahre 2020 rapide angestiegen sind. Dies ist das Resultat der völlig fehlgeleiteten türkis-grünen Asylpolitik.

 

Die Anzahl der Abschiebungen, Rückführungen, freiwilligen Ausreisen, etc. sind sehr überschaubar gering. Das liegt vor allem daran, dass aus den Migrations-„Hot Spot“-Ländern 2021 wie Syrien, Irak, Afghanistan, Marokko, Bangladesch, Somalia, etc. hunderte bzw. tausende Migranten nach Österreich kommen, allerdings mit diesen Ländern keine Rückübernahmeabkommen bestehen.

 

Österreich bzw. die Europäische Union hat zurzeit nur mit folgenden Staaten Rückübernahmeabkommen abgeschlossen:

 

26 bilaterale Abkommen[1]

Ø  davon 17 mit EU-Staaten[2]

o   Bulgarien 1998[3]

o   Deutschland 1998, 2012 (Stammabkommen und zwei Protokolle)

o   Estland 2001

o   Lettland 2000

o   Litauen 2000

o   Rumänien 2002 (Abkommen und Protokoll)

o   Slowakei 2002, 2012 (2 Abkommen)

o   Tschechien 2005[4]

o   Belgien

o   Frankreich

o   Italien

o   Kroatien

o   Luxemburg

o   Niederlanden

o   Polen

o   Slowenien

o   Ungarn[5]

 

Ø  9 wurden mit Nicht-EU-Staaten abgeschlossen[6]

o   Bosnien und Herzegowina 2007

o   Kosovo 2011 (Stammabkommen und Protokoll)

o   Liechtenstein und die Schweiz 2001

o   Nigeria 2012

o   Nordmazedonien 2007, 2011 (2 Abkommen)

o   Serbien und Montenegro 2004 (Stammabkommen und Protokoll)[7]

o   Tunesien 1965[8]

Momentan werden bilaterale Gespräche geführt mit

o   Indien

o   Kasachstan

o   Mongolei[9]

Momentan werden in Bezug auf Durchführungsprotokolle zu EU-Rückübernahme-abkommen Gespräche geführt mit

o   Armenien

o   Aserbaidschan[10]

 

18 Rücknahmeabkommen zwischen EU und Drittstaaten[11]

o   Hong Kong 2004

o   Macau 2004

o   Sri Lanka 2005

o   Albanien 2006

o   Russische Föderation 2007

o   Ukraine 2008

o   Nordmazedonien 2008

o   Bosnien und Herzegowina 2008

o   Montenegro 2008

o   Serbien 2008

o   Moldau 2008

o   Pakistan 2010

o   Georgien 2011

o   Armenien 2014

o   Aserbaidschan 2014

o   Türkei 2014

o   Kap Verde 2014

o   Weißrussland 2020[12]

Außerdem hat die EU 6 nicht-bindende Rücknahmeabkommen abgeschlossen mit

o   Afghanistan

o   Guinea

o   Bangladesch

o   Äthiopien

o   Gambia

o   Elfenbeinküste[13]

Die EU verfügt momentan über Verhandlungsmandate mit

o   Algerien

o   China

o   Marokko

o   Tunesien

o   Jordanien

 

Nur zum Vergleich: Die Schweiz hat 51 Rückübernahmeabkommen abgeschlossen!

 

In der Absicht, der illegalen Zuwanderung im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegen zu treten und von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die illegal eingereist sind oder sich illegal auf dem Gebiet der Republik Österreich aufhalten, durch deren Herkunftsstaaten zu erleichtern, ist es unabdingbar im Sinne der österreichischen Bürger weitere Rückübernahmeabkommen schnellstens abzuschließen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, bilaterale Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Migrationsursprungsländern, speziell mit

·         Syrien,

·         Irak,

·         Afghanistan,

·         Bangladesch,

·         Somalia und

·         Ägypten,

sowie weiteren Staaten über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt zu schließen, sowie sich auf europäischer Ebene und in allen EU-Gremien vehement für die Abschlüsse weiterer Rückübernahmeabkommen der Europäischen Union mit anderen Staaten einzusetzen.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.



[1] Laut 8851/AB vom 16.02.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08851/index.shtml

[2] Laut 8851/AB vom 16.02.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08851/index.shtml

[3] Inkrafttreten – gilt auch für alle folgenden Jahresangaben

[4] https://www.bmeia.gv.at/themen/voelkerrecht/staatsvertraege/bilaterale-staatsvertraege/suchergebnisse/

[5] Laut 6700/AB vom 11.01.2016: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06700/imfname_496662.pdf

[6] Laut 8851/AB vom 16.02.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08851/index.shtml

[7] https://www.bmeia.gv.at/themen/voelkerrecht/staatsvertraege/bilaterale-staatsvertraege/suchergebnisse/

[8] Laut 6700/AB vom 11.01.2016: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_06700/imfname_496662.pdf;Notenwechsel betreffend den Abschluß eines Abkommens zwischen Österreich und

Tunesien über die Heimbeförderung tunesischer und österreichischer Staatsangehöriger; https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1965_255_0/1965_255_0.pdf

[9] Laut 8466/AB vom 17.01.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08466/index.shtml

[10] Laut 8466/AB vom 17.01.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08466/index.shtml

[11] Laut 8851/AB vom 16.02.2022: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/AB/AB_08851/index.shtml

[12] https://ec.europa.eu/home-affairs/policies/migration-and-asylum/irregular-migration-and-return/return-and-readmission_en

[13] https://ec.europa.eu/home-affairs/policies/migration-and-asylum/irregular-migration-and-return/return-and-readmission_en