2294/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Dr. Martin Graf

und weiterer Abgeordneter

betreffend Stopp des geplanten Schuldenerlasses für den Sudan

 

Im Jahr 2020 betrugen die öffentlichen Leistungen Österreichs für Entwicklungszusammenarbeit insgesamt 1,11 Milliarden Euro (0,29 Prozent des BNE). Der Budgetdienst des Nationalrates hält in seiner Untergliederungsanalyse zum UG 12-Äußeres hinsichtlich der Höhe der verwendeten Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit fest: „Im BVA-E 2022 wird von einer Steigerung gegenüber 2021 von 2,5 Mrd. EUR auf 3,774 Mrd. EUR und einer ODA-Quote von 0,87 % ausgegangen, die insbesondere auf die Schuldenreduktionen (Sudan; 2/3 im Finanzjahr 2022 und 1/3 Finanzjahr 2024) zurückzuführen sind.“

Der Entwurf zum Bundesvoranschlag 2022 sah demnach vor, eine Summe in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro (!) aufgrund einer Schuldenreduktion für den Sudan zu budgetieren. Trotz anhaltender Kritik der FPÖ wurde am 18. November 2021 das Bundesfinanzgesetz 2022 samt Anlagen – und damit auch die geplante Schuldenreduktion für den Sudan – von den Regierungsparteien beschlossen.

Es ist festzuhalten, dass die Gelder, welche einst dem Sudan bereitgestellt wurden und auf deren Rückzahlung nun verzichtet werden soll, österreichische Steuergelder darstellen. Gerade in Zeiten, in denen die österreichischen Bürger unter einer steigenden Inflation und Kostenexplosionen leiden, stellt dieses Ansinnen schon für sich genommen einen ungeheuerlichen Affront dar.

Darüber hinaus ist anzuführen, dass der Sudan ein äußerst instabiler Staat ist, welcher erst jüngst – am 25. Oktober 2021 – von einem Militärputsch erfasst wurde. Es herrscht der Ausnahmezustand. In der Sitzung des Budgetausschusses am 12. November 2021 gab der ehemalige Außenminister Michael Linhart bekannt, dass die geplante Schuldenreduktion aufgrund des Militärputsches vorerst nicht durchgeführt werden soll, allerdings weiterhin Bestandteil des Entwurfs zum Bundesvoranschlag 2022 bleiben werde.

Seit dem Militärputsch kam es infolge von Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden und Sicherheitskräften zur Tötung von 60 Demonstranten (Al Jazeera 06.01.2022: Several killed in Sudan protests against military rule).

Die österreichische Bundesregierung nimmt demzufolge einen milliardenschweren Schuldenerlass für ein mittels Putsch an die Macht gekommenes Regime in Kauf, nur um erstmals im Rahmen der österreichischen Entwicklungshilfe die von den Vereinten Nationen propagierte Hürde von 0,7 Prozent des BNE zu erreichen. Ein derartiges showpolitisches Vorgehen ist abzulehnen, es schadet dem österreichischen Steuerzahler und den demokratischen Kräften im Sudan. Realpolitisch nutzt dieser geplante Schuldenerlass nur dem sudanesischen Militärregime, welches die zur Begleichung dieser Schulden vorgesehenen finanziellen Mittel in weiterer Folge anderweitig verwenden kann. Ob die dann freigewordenen Gelder unter anderem zum Kauf von Waffensystemen herangezogen werden, bleibt hinterfragenswert.

Es ist von großer außenpolitischer Bedeutung, diesbezüglich ein deutliches Signal der Bundesregierung auszusenden und klarzustellen, dass auf den Schuldenerlass nicht verzichtet wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, die Schulden des Sudan nicht – wie im Bundesfinanzgesetz 2022 vorgesehen – zu erlassen. Aufgrund der durch die Corona-Krise bedingten, angespannten Budgetlage soll von derartigen Schuldennachlässen generell Abstand genommen werden.“

 

 

 

In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Entschließungsantrag dem Außenpolitischen Ausschuss zuzuweisen.