2296/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

 

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend die erforderliche Aussetzung der Richtwertanpassung und die notwendige Ausweitung des Vollanwendungsbereiches des MRG

 

Mit April stünde die Erhöhung der Richtwertmieten an – im Ausmaß von sechs Prozent. Die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie machen es jedoch erforderlich, diese Inflationsanpassung neuerlich auszusetzen. Schließlich profitieren Eigentümer auch durch – nicht zuletzt im Zuge der Corona-Krise – im Regelfall erheblich steigende Verkehrswerte ihrer Immobilien. Somit ist es gerechtfertigt, im Bereich des Richtwertes nochmals einen Beitrag von diesen einzufordern. Selbstverständlich ist auch, dass es sich hier um eine wohnpolitische Notmaßnahme aus gegebenem Anlass handelt, die nicht beliebig verlängert werden kann.

 

In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass das MRG in seiner derzeitigen Form weder für Mieter noch für Vermieter faire Verhältnisse gewährleistet. Auch gesellschaftspolitische Fragestellungen werden nicht abgebildet. Darum wird es erforderlich sein, den Vollanwendungsbereich des MRG grundsätzlich auf sämtliche Einheiten auszudehnen, die thermisch-energetisch unterdurchschnittliche Qualität aufweisen. Dies befördert sowohl leistbares Wohnen wie Klimaschutz und löst obendrein Investitionen mit positiven konjunkturellen Folgen aus. Wird die Anlage thermisch-energetisch auf den Stand der Technik gebracht – also deutlich über den Durchschnitt hinaus -, soll es für den Zeitraum von 35 Jahren möglich sein, angemessen zu vermieten. Diese Zeitdauer orientiert sich bewusst an der Bindungsfrist der Wohnbauförderung. Die Sanierungsrate würde sich wohl jener der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft annähern, was auch hier eine gerechtere Lastenverteilung mit sich bringen würde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung und insbesondere die zuständige Bundesministerin für Justiz wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die vorsieht, die Erhöhung der Richtwerte für weitere zwei Jahre auszusetzen sowie den Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes dahingehend auszuweiten, dass thermisch-energetische Bausubstanz unter diesen fällt und ein Heraussanieren in die angemessene Vermietbarkeit befristet für jeweils 35 Jahre (analog zur typischen Bindungsdauer der sozialen Wohnbauförderung) möglich ist.“

 

 

 

 

 

Es wird unter Verzicht der ersten Lesung um Zuweisung an den Bautenausschuss ersucht.