2301/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek,

Genossinnen und Genossen

betreffend: Zusätzliche Mittel für den neuen Kollektivvertrag in den Bundesmuseen

In den Jahren 1999-2003 wurden die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) rechtlich und organisatorisch selbständige Kultureinrichtungen. Die wirtschaftlichen Daten zeigen, dass die Bundesmuseen insgesamt seit der Ausgliederung sehr erfolgreich agiert haben. Mit der Pandemie kamen zusätzliche Herausforderungen dazu. Dieser Erfolg konnte nur aufgrund der großen Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter*innen, die sich mit „ihren“ Institutionen identifizieren, erbracht werden. Bedauerlicherweise hat sich die Situation der Mitarbeiter*innen selbst seit der Ausgliederung nicht verbessert. Prekäre Beschäftigungsverhältnisse hielten auch in den Bundesmuseen Einzug. Ein Grund dafür liegt im nach wie vor fehlenden gemeinsamen Kollektivvertrag für die Bundesmuseen. Über diesen wird zwar schon lange gesprochen und seit einiger Zeit verhandelt, ein Abschluss fehlt aber leider nach wie vor. Mit Ausnahme des Kunsthistorischen Museums verfügen die Bundesmuseen über keine Kollektivverträge. Klar ist, dass der neue gemeinsame Kollektivvertrag Verbesserungen bringen soll. Bereits bestehende Standards – wie z.B. im Kollektivvertrag des Kunsthistorischen Museums – dürfen dabei nicht unterschritten werden.

Da die Bundesmuseen vor allem über die staatliche Basisabgeltung finanziert werden, hat der Bund auch eine Verantwortung den Mitarbeiter*innen der Bundesmuseen gegenüber. Es braucht Maßnahmen gegen prekäre Beschäftigungsverhältnisse und insbesondere als einen ersten Schritt einen gemeinsamen Kollektivvertrag für alle Bundesmuseen. Es ist erfreulich, dass hierzu bereits Verhandlungen stattfinden und es ist zu hoffen, dass diese rasch zu einem Abschluss kommen. Wer Fair Pay fordert, muss jedoch auch sicherstellen, dass für eine gerechte Bezahlung angemessene Mittel zur Verfügung stehen. Als Eigentümer muss sich der Bund klar zu den Bundesmuseen und seinen Mitarbeiter*innen bekennen und die langfristige Finanzierung sicherstellen.

Mit dem letzten Budgetbegleitgesetz wurde die Basisabgeltung für die Bundesmuseen von 114,383 Mio. € auf 122,383 Mio. € erhöht. Diese Erhöhung wird von den Bundesmuseen auch dringend benötigt. Da die Basisabgeltungen nicht valorisiert werden, stehen den Museen aufgrund jährlich steigender Personalkosten effektiv immer weniger Mittel zur Verfügung. Andererseits sind die staatlichen Kulturbetriebe durch die Corona-Pandemie nach wie vor in einer schwierigen Lage und benötigen Unterstützung. Es wird auch noch einige Jahre dauern, bis die Bundesmuseen wieder Besucher*innen in gleicher oder ähnlicher Anzahl wie vor der Pandemie werden empfangen können. Die zusätzlichen acht Mio. € werden daher nicht reichen, um auch noch eventuelle Mehrkosten durch einen gemeinsamen Kollektivvertrag zu tragen. Daher benötigen die Bundesmuseen zur Finanzierung des neuen Kollektivvertrages die zuverlässige Zusage ausreichender zusätzlicher finanzieller Mittel von Seiten des Kulturministers.

 

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport wird aufgefordert, sich für Fair Pay und gute Arbeitsbedingungen in den bundeseigenen Kulturinstitutionen zu engagieren und sich für einen raschen Abschluss der Verhandlungen für einen gemeinsamen Kollektivvertrag in den Bundesmuseen einzusetzen. Um die Mehrkosten abzudecken, ist der Kulturminister aufgefordert, den Bundesmuseen für den neuen gemeinsamen Kollektivvertrag ausreichende zusätzliche finanzielle Mittel zuzusagen.“

 

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Kulturausschuss vorgeschlagen.