2304/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.02.2022
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EntschlieSSungsantrag

der Abgeordneten Kira Grünberg, Mag. Sibylle Hamann

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs und Weiterentwicklung eines inklusiven Bildungssystems

 

Österreich bekennt sich seit 2008 zur UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Evaluierungen der vergangenen Periode 2012 - 2020 durch die Universität Wien und den Rechnungshof haben ergeben, dass die Zielsetzungen im Bildungsbereich nicht im geplanten Ausmaß erreicht wurden. Ein zentrales Thema einer bedarfsgerechten Vergabe der Ressourcen für sonderpädagogische und inklusive Bildungsangebote stellt das Verfahren zur Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs (SPF) dar.

 

Mit dem Rundschreiben 7/2019 wurde das SPF-Verfahren bundesweit vereinheitlicht und die Zuständigkeit darüber in die im Zuge der Bildungsreform neugeschaffenen Behörden der Bildungsdirektionen verlagert. Österreichweit erhielten im Schuljahr 2019/20 insgesamt 29.476 Schülerinnen und Schüler einen Sonderpädagogischen Förderbedarf. Dies entspricht 5,1% der Schülerinnen und Schüler.

 

Dabei schwankt der Anteil von Schülerinnen und Schülern mit SPF im österreichweiten Jahresvergleich zwischen 5,4 % (2014/15) und 5,1 % (2019/20) der Gesamtschülerinnen- und schülerzahl der allgemeinbildenden Pflichtschulen. Auch zwischen den Bundesländern gab es im Schuljahr 2019/20 erhebliche Unterschiede, wie z.B. 7,2% in Vorarlberg vs. 3,4 % in Tirol. Ebenso Unterschiede ergeben sich bei der besuchten Schulform – so werden zum Beispiel in Kärnten 83,9% der Schülerinnen und Schüler mit SPF integrativ beschult, während es in Wien nur 48,7% sind.


All diese Disparitäten werfen die Frage auf, ob die SPF-Quote eher von einer (unterschiedlichen) Vergabepraxis in den einzelnen Bundesländern abhängig ist als von der tatsächlichen Häufigkeit und dem Ausmaß von Behinderungen. Genauere Erkenntnisse darüber, wie die Vergabe von statten geht, und in welche Settings SPF-Ressourcen fließen, sind notwendig, um mehr Transparenz bei der Ressourcenvergabe herzustellen und eine Optimierung der Verteilung zu erreichen. Schließlich sollen auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse Implikationen abgeleitet und Schritte zur Ausgestaltung inklusiver Bildung gesetzt werden.

 

Auf Basis der Handlungsempfehlungen sollen das System der Vergabe von Sonderpädagogischen Förderbedarf überarbeitet, die Ressourcen hierfür bedarfsgerecht angepasst und entsprechende Schritte zum Ausbau inklusiver Bildungsformate gesetzt werden.

 

Damit einhergehend muss ein umfassender Wissenstransfer zwischen bestehenden Sonderschulen und inklusiven Angeboten ermöglicht werden, um die Inklusionsquote nachhaltig zu erhöhen. Dabei ist die Nutzung multiprofessionellen Wissens in der Umsetzung inklusiver Bildung auf allen Bildungsstufen enorm wichtig. Erst durch multiprofessionelles Handeln können Strukturen geschaffen werden, die es Kindern ermöglichen, entsprechend ihren Bedarfen zu lernen und ihr volles Potential auszuschöpfen.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

 

 

„Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung wird ersucht, eine Evaluierung der Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs durchzuführen, welche Transparenz über die Ressourcenvergabe herstellt, Aufschluss über die Vergabe des Sonderpädagogischen Förderbedarfs unter dem Blickwinkel der Diversität von Schülerinnen und Schüler gibt, Lücken und offene Bedarfe definiert sowie Handlungsempfehlungen formuliert, sowie in Abstimmung mit den Bundesländern Konzepte vorzulegen, welche einen Wissenstransfer zwischen bestehenden Sonderschulen und inklusiven Angeboten ermöglichen, mit dem Ziel, die Inklusionsquote wesentlich und nachhaltig zu erhöhen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Unterrichtsausschuss vorgeschlagen.