2307/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS,

 

Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend konsequentes Eintreten für Menschenrechte im Europarat

 

Wie beispielsweise der FAZ vom 18.1.2022, „Trotz Entscheidung des EGMR, Kavalas Haft weiter verlängert“ von Rainer Hermann, entnommen werden kann, hat das 13. Istanbuler Strafgericht eine Verlängerung der Untersuchungshaft für Osman Kavala angeordnet und einen Antrag der Verteidiger auf Haftentlassung abgelehnt. Das Gericht ignorierte damit ein weiteres Mal die Aufforderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Philanthropen und Menschenrechtsaktivisten mangels Beweise auf freien Fuß zu setzen. Es setzt das Verfahren am 12. Februar fort. Kavala ist seit dem 18. Oktober 2017 ohne Verurteilung in Untersuchungshaft.

Der Ministerausschuss des Europarats hatte der Türkei am 3. Dezember 2021 eine Frist bis zum 19. Januar 2022 gegeben, um dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nachzukommen. Andernfalls bereite man ein Vertragsverletzungsverfahren vor, was bis zur Aussetzung der Mitgliedschaft der Türkei im Europarat führen könne. Wie erwartet, hat der Ministerausschuss des Europarats am 2. Februar den Fall abermals dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Begutachtung vorlegt. Nach dessen Entscheidung kann das Vertragsverletzungsverfahren beginnen, welches theoretisch bis zum Ausschuss der Türkei führen kann.

Der Fall Kavala belastet die Beziehungen der Türkei zu ihren westlichen Verbündeten. Mitte Oktober hatten zehn westliche Botschafter die Türkei aufgefordert Kavala freizulassen. Danach erklärte Präsident Tayyip Erdogan sie zu unerwünschten Personen, was er zurücknahm. Das türkische Außenministerium bezeichnete das Vorgehen des Europarats als „Einmischung“ in ein noch laufendes Verfahren. Die türkische Regierung erklärte abermals, dass die türkischen Gerichte unabhängig seien, und wies die Kritik von Menschenrechtsgruppen an der langen Untersuchungshaft Kavalas zurück.

Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch bezeichnete die jüngste Entscheidung des Gerichts als „sehr enttäuschend“. Erst in der vergangenen Woche hatte Human Rights Watch erklärt, der türkische Präsident Erdogan habe die Menschenrechtsbilanz seines Landes um „Jahrzehnte“ zurückgeworfen, indem er die Unabhängigkeit der Gerichte untergrabe und seine Kritiker verfolge. Die Menschenrechtsbeauftragte der deutschen Bundesregierung, Luise Amtsberg, warf der Türkei vor, mit der Inhaftierung Kavalas „seit Jahren gegen ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention“ zu verstoßen.

 

Es ist daher unbedingt erforderlich, dass sich Österreich weiter und konsequent für die Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz des Rechtsstaates gegenüber der Türkei und gleichzeitig für die Stärkung des Europarates einsetzt.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten folgenden Entschließungsantrag:

 

Entschließung:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird aufgefordert, sich weiterhin für die Freilassung von Osman Kavala, für Einhaltung der Menschenrechte und den Schutz des Rechtsstaates gegenüber der Türkei sowie für eine Stärkung des Europarates einzusetzen.

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Menschenrechte