2314/A XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2022
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Antrag

der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Mag. Dr. Jakob Schwarz,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022)

Der Nationalrat hat beschlossen:

Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 (Energiekostenausgleichsgesetz 2022)

§ 1. Zum Zweck des Ausgleichs der gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 werden Haushalte durch einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 150 Euro unterstützt (Energiekostenausgleich).

§ 2. Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

Begründung

Allgemeiner Teil

Hauptgesichtspunkte des Entwurfs:

Um Haushalte angesichts der hohen Inflation bei der Finanzierung von Grundbedürfnissen zu unterstützen, sollen diese durch einen einmaligen Zuschuss zu den Energiekosten unterstützt werden.

Besonderer Teil

Zu § 1:

Als zielgerichtete Maßnahme zum Ausgleich der aktuell verschärften Preissituation in Bezug auf Energiekosten, soll Haushalte einmalig einen Energiekostenausgleich in Höhe von 150 Euro erhalten. Durch diese Entlastung sollen Problemlagen verhindert und gleichzeitig die Kaufkraft breiter Bevölkerungsschichten gestärkt werden.

Zu § 2:

Dieses Bundesgesetz soll mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft treten.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Finanzausschuss zuzuweisen.