Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022 erlassen wird (Energiekostenausgleichsgesetz 2022)
Der Nationalrat hat beschlossen:
Bundesgesetz zum Ausgleich der Energiekosten 2022
(Energiekostenausgleichsgesetz 2022)
§ 1. Zum Zweck des Ausgleichs der gestiegenen Energiekosten im Jahr 2022 werden Haushalte durch einen einmaligen Zuschuss in der Höhe von 150 Euro unterstützt (Energiekostenausgleich).
§ 2. Dieses Bundesgesetz in der Fassung BGBl. I Nr. XX/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.