2317/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Peter Weidinger, Ulrike Fischer, Kolleginnen und Kollegen,

betreffend „Ausbau der Energieberatung und zusätzliche Maßnahmen gegen Energiearmut

 

BEGRÜNDUNG

Bei Energiearmut geht es um die (Nicht-) Leistbarkeit von Energie. Dabei sind vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen von Energiearmut betroffen. Die zuletzt rasant steigenden Energiepreise führen allerdings dazu, dass das Phänomen der Energiearmut zunehmend in der Mitte der Bevölkerung ankommt. Im Durchschnitt sind die Energiepreise innerhalb eines Jahres um ein Viertel gestiegen. Bei Heizöl (44,3 %) und Erdgas (27,7 %) fiel die Teuerung noch deutlich höher aus.[1] Österreichweit sind beim Heizen noch knapp 40% der Haushalte von Heizöl und Erdgas abhängig. In Kärnten ist der Anteil an erneuerbaren Energien zur Raumwärmegewinnung mit über 60 % bereits sehr hoch. Etwa ein Drittel der Haushalte sind allerdings den steigenden Heizöl- und Gaspreisen ausgesetzt. In Niederösterreich heizt knapp die Hälfte der Haushalte mit Erdgas oder Heizöl. Die Energieanbieter ziehen aufgrund der gestiegenen Rohstoffpreise mit ihren Vorschreibungen kräftig an.

Auch am Strommarkt sind in der Folge hoher Gaspreise Preissteigerungen zu beobachten. Aufgrund langfristiger Beschaffungsstrategien der Stromanbieter, kommen diese Preisänderungen bei den Konsumentinnen und Konsumenten zeitverzögert an. Dennoch wird wohl auch bei den Jahresabrechnungen für Strom mit Nachzahlungen zu rechnen sein. Im schlimmsten Fall kann das bei Nichtbezahlung bis zur Abschaltung der Stromversorgung und das Wechseln in die Grundversorgung führen.

Bereits vor diesem starken Anstieg der Energiekosten war Energiearmut ein Thema. Damit Energiearmut aber zu keinem Massenphänomen wird, müssen rasch die richtigen Maßnahmen getroffen werden. So empfahl auch der Rechnungshof kürzlich konkrete Ziele und Maßnahmen zu entwickeln, um Energiearmut zu verringern und bestenfalls auch präventiv zu verhindern.

Der EU-Gesetzgeber erachtet im Energiebereich Konsumentenschutz als einen integrierten Teil der Liberalisierung und entsprechende Maßnahmen zugunsten schutzbedürftiger Kundinnen und Kunden als unabdingbar.[2] 

Um Verbraucherinnen und Verbraucher davor zu schützen, dass sie in kalten oder dunklen Wohnungen sitzen, ist sicherzustellen, dass ein niederschwelliges Angebot zur Energieberatung zur Verfügung gestellt und konkrete Maßnahmen zur Verhinderung einer drohenden Energiearmut ausgerollt werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie werden ersucht, ein niederschwelliges Angebot zur Energieberatung zusammen mit begleitenden Maßnahmen gegen Energiearmut auszuarbeiten und sicherzustellen.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Konsumentenschutz vorgeschlagen.



[1] Vergleiche zu alledem https://www.energyagency.at/faktenservice/energiepreise/httpswwwenergyagencyatepi.html.

[2] Vgl Bericht des Rechnungshofs, Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut Reihe Bund 2020/23.