2325/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
des Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
betreffend „Aussagekräftige Statistik durch die FMA zum Basiskonto“
Seit dem 1. Juli 2016 besteht das gesetzliche Angebot eines Zahlungskontos mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto). Um dieses aus Sicht des Verbraucherschutzes wichtigen und richtigen Angebots auch konsumentenschutzpolitisch evaluieren und begleiten zu können, benötigt man umfassende statistische Grundlagen, die derzeit nicht vorhanden sind.
Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein übermittelte folgende Antworten in der Anfragebeantwortung 7425/AB-Statusbericht Basiskonto 2021:
(…) Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betont, dass die entsprechende Datenerhebung bei der FMA stattfindet und sämtliche Daten freundlicherweise von dort stammen. Die FMA hat allerdings keine Daten zur Gesamtzahl der Basiskonten. Der FMA werden halbjährlich die Zahl der eröffneten Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonten) gemeldet; weder die Gesamtzahl noch eine Zahl zu Schließungen von Basiskonten sind meldepflichtig.
Zwischen 1.7.2016 und 30.6.2021 wurden der FMA die Eröffnung von 23.218 Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Basiskonto) gemeldet. Die Verpflichtung zur Datenerhebung durch die FMA begann erst ab dem Jahr 2017. Zu beachten ist, dass die Meldung zum 2. Halbjahr 2016 seitens der Kreditwirtschaft auf freiwilliger Basis erfolgte.
Zur Entwicklung der Anzahl der Basiskonten ist zunächst darauf zu hinzuweisen, dass die FMA nicht über eine Gesamtzahl der Basiskonten verfügt. Der FMA werden halbjährlich die Zahl der eröffneten Basiskonten gemeldet, weder die Gesamtzahl noch eine Zahl zu Schließungen von Basiskonten sind meldepflichtig.
Zwischen 30.6.2016 und 30.06. 2021 wurden insgesamt 466 Anträge auf Eröffnung eines Basiskontos abgelehnt. Die Gründe sind der FMA nicht bekannt (…)
Um diese statistischen Lücken betreffend die Gesamtzahl an Basiskonten, die Zahl an Schließungen von Basiskonten und die Gründe für die Ablehnung der Eröffnung von Basiskonten zu schließen, erscheint eine entsprechende Novellierung des Verbraucherzahlungskontogesetzes sinnvoll und notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die folgende gesetzliche Regelungen im Rahmen des Verbraucherzahlungskontogesetzes umfasst:
- einen statistischen Lückenschluss betreffend die Gesamtzahl an Basiskonten, die Zahl an Schließungen von Basiskonten und die Gründe für die Ablehnung der Eröffnung von Basiskonten
-die Erhebung der Anzahl der Staatsbürger, die Inhaber eines Basiskontos sind
-einen jährlichen Bericht über die Entwicklung des Basiskontos, insbesondere seine Kosten
In formeller Hinsicht wird um die Zuweisung dieses Antrages an den Ausschuss für Konsumentenschutz ersucht.