2328/A XXVII. GP
Eingebracht am 24.02.2022
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ANTRAG
des Abgeordneten Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird
Der Nationalrat wolle beschließen:
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG) geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID-19 (2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG), BGBl. I Nr. 76/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 232/2021, wird wie folgt geändert:
In § 3 wird die Wort- und Zeichenfolge „30. September 2022“ durch die Wort- und Zeichenfolge „28. Februar 2022“ ersetzt.
Begründung
Universitäten wollen auf Basis dieses Studierende den Zugang zur Bildung verwehren, und somit das Grundrecht auf Bildung einschränken. Die Rektorin der WU-Wien wollte auf Grundlage dieses Gesetzes Covid-Ungeimpfte gänzlich von der Universität verbannen. Ein in der 2. Republik noch nie dagewesener Grundrechtseingriff. Laut „Die Presse“ vom 31.1.2022 melden Fachleute des Verfassungsrechts erhebliche Zweifel an, dass diese rigide Maßnahme zulässig ist. Der Ausschluss der Ungeimpften könnte den Grundrechten widersprechen.
Auch wenn diese offensichtlich grundrechtswidrige Aktion nun „auf Eis gelegt wurde“, wie die WU am 17.2. bekanntgab, sind nach wie vor Zutrittsbeschränkungen auf Basis des 2. COVID-19-Hochschulgesetz geplant. Die MedUni Wien hat sogar eine 1G-Regelung vorgesehen.
Um dem von vornherein Einhalt zu gebieten, soll das 2. COVID-19-Hochschulgesetz – bevor damit noch mehr Schaden angerichtet wird – mit Ende des Wintersemesters 2021/22 außer Kraft gesetzt werden.
Auch der grüne Regierungsverhandler Johannes Rauch forderte in einem Interview mit „Die Presse“ vom 29.1.2022 das Ende dieser Corona-Sondergesetzgebung:
Und dann sind da noch die demokratiepolitischen Dinge: Die Corona-Sondergesetze haben es ermöglicht, im Erlassen von Verordnungen, im Fassen von Beschlüssen Abkürzungen zu nehmen. Ich mag nicht, dass wir uns daran gewöhnen.
Als nächster Schritt sollten die Sonderbestimmungen für Legislative und Exekutive außer Kraft treten. Regierungen und Parlamente auf allen Ebenen müssen wieder in den verfassungsrechtlichen Normalbetrieb zurückkehren.
Dass es auch ohne „G-Regeln“ möglich ist einen Präsenzbetrieb durchzuführen, beweist die größte und älteste Universität des Landes. Die Universität Wien gab am Dienstag, 22.2.2022, bekannt, dass sie mit dem Beginn des Sommersemesters alle G-Regeln streicht und grundsätzlich zum Präsenzbetrieb zurückkehren wird.
In formeller Hinsicht wird ersucht, diesen Antrag unter Verzicht auf die erste Lesung dem Wissenschaftsausschuss zuzuweisen.