2328/A XXVII. GP - Textgegenüberstellung zum Initiativantrag
der Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf,
Kolleginnen und Kollegen

 

 

Geltende Fassung lt. BKA/RIS
(Bundesrecht konsolidiert)
mit Stichtag 24.02.2022

 

 

Änderungen laut Antrag vom 24.02.2022

Eingearbeiteter Antrag
(konsolidierte Fassung in Form eines Textvergleichs in Farbe:
Streichungen durchgestrichen und blau sowie Einfügungen in Fett und rot)

Hinweis der ParlDion: Gemäß den legistischen Richtlinien (leg. RL) ist der Kurztitel bei einer Novelle eines Gesetzes zu verwenden: daher müsste der Titel richtig heißen:

Bundesgesetz, mit dem das 2. COVID-19-Hochschulgesetz geändert wird

Eine Titeländerung ist nur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID‑19 (2. COVID‑19-Hochschulgesetz – 2. C‑HG) geändert wird

 

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Link zur tagesaktuellen RIS-Fassung

(dort kann auch nach Fassungen mit anderen Stichtagen gesucht werden)

Hinweis der ParlDion: Auch beim Eingang soll gem. den leg. RL der Kurztitel eines Gesetzes verwendet werden: daher müsste der Eingang richtig heißen:

Das 2. COVID-19-Hochschulgesetz – 2. C-HG, BGBl. I Nr. 76/2021, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 232/2021, wird wie folgt geändert:

Eine solche Änderung ist mur mittels eines Abänderungsantrages möglich.

Das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über hochschulrechtliche Sondervorschriften an Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen aufgrund von COVID‑19 (2. COVID‑19-Hochschulgesetz – 2. C‑HG), BGBl. I Nr. 76/2021, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 232/2021, wird wie folgt geändert:

 

 

In § 3 wird die Wort- und Zeichenfolge „30. September 2022“ durch die Wort- und Zeichenfolge „28. Februar 2022“ ersetzt.

 

§ 3. § 1 samt Überschrift tritt mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.

 

§ 3. § 1 samt Überschrift tritt mit Ablauf des 30. September 28. Februar 2022 außer Kraft.