2337/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Brückl, MA

und weiterer Abgeordneter

 

betreffend Streichung sämtlicher Verordnungsermächtigungen bezüglich Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19

 

Mit Beginn der Pandemie wurden mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ und Grüne dem Bildungsminister umfangreiche gesetzliche Verordnungsermächtigungen in die Hand gegeben, mit denen nun seit zwei Jahren ohne weitere Einbeziehung des Parlaments massiv in den schulischen Alltag eingegriffen wurde.

 

Nachdem nun ganz Europa - und mit Zeitverzögerung auch Österreich - langsam zum „Normalbetrieb“ zurückkehrt, ist es an der Zeit diese Verordnungsermächtigungen aus dem Gesetz zu streichen. Ein solche umfangreiche Verordnungsermächtigung hat in einem demokratisch-freiheitlichen Rechtsstaat keine dauerhafte Daseinsberechtigung.

 

Auch der grüne Regierungsverhandler Johannes Rauch forderte in einem Interview mit „Die Presse“ vom 29.1.2022 das Ende dieser Corona-Sondergesetzgebung:

Und dann sind da noch die demokratiepolitischen Dinge: Die Corona-Sondergesetze haben es ermöglicht, im Erlassen von Verordnungen, im Fassen von Beschlüssen Abkürzungen zu nehmen. Ich mag nicht, dass wir uns daran gewöhnen.

Als nächster Schritt sollten die Sonderbestimmungen für Legislative und Exekutive außer Kraft treten. Regierungen und Parlamente auf allen Ebenen müssen wieder in den verfassungsrechtlichen Normalbetrieb zurückkehren.

 

Daher stellen die unterzeichnenden Abgeordneten folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der sämtliche den Bildungsbereich betreffenden Verordnungsermächtigungen bezüglich Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 außer Kraft gesetzt werden“

 

 

In formeller Hinsicht wird um Zuweisung an den Unterrichtsausschuss ersucht.