2345/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2022
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc
Genossinnen und Genossen

betreffend Freilassung von türkischen Journalist*innen

Die EU Kommission stellt der Türkei in dem Türkei Bericht 2021 in einigen Bereichen ein schlechtes Zeugnis aus. Die Lage bei den Menschen- und Grundrechten hat sich weiter verschlechtert: „Großmaßstäbliche Beschränkungen der Tätigkeiten von Journalisten, Schriftstellern, Anwälten, Wissenschaftlern, Menschenrechtsverteidigern und kritischen Stimmen haben sich weiterhin negativ auf die Ausübung der Grundfreiheiten ausgewirkt und zu Selbstzensur geführt. Die Weigerung der Türkei, die Urteile des EG MR umzusetzen, hat die Besorgnis über die Einhaltung internationaler und europäischer Standards durch die Justiz weiter verstärkt. Auch der Rückzug der Türkei aus dem Übereinkommen von Istanbul stellt ihr Engagement für solche Standards in Frage. In dem neuen Aktionsplan für Menschenrechte, in dem Reformen in einer Reihe von Bereichen angekündigt wurden, bleiben kritische Fragen unerwähnt“. (Europäische Kommission, in:

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_5282: Stand:

21.02.2022)

Auch bei der Freiheit der Meinungsäußerung kam es laut dem Bericht zu erheblichen Rückschritten: Die Rechtsvorschriften, insbesondere Bestimmungen bezüglich der nationalen Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung, sowie ihre Anwendung laufen weiterhin der Europäischen Menschenrechtskonvention und anderen internationalen Standards zuwider und wiesen nach wie vor Abweichungen von der Rechtsprechung des EGMR auf. Die Möglichkeit der oppositionellen Stimmen, sich Gehör zu verschaffen, und das Recht auf freie Meinungsäußerung wurden durch den zunehmenden Druck und restriktive Maßnahmen weiterhin beeinträchtigt. Strafverfahren gegen Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Rechtsanwält*innen, Schriftsteller*innen, Oppositionspolitiker*innen, Studierende und Nutzer*innen sozialer Medien und diesbezügliche Verurteilungen wurden fortgesetzt (Europäische Kommission, in: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/QANDA_21_5282; Stand: 21.02.2022).

Anfang Februar berichteten Medien, dass die Zahl der Ermittlungsverfahren in der Türkei wegen dem berühmten Artikel 299, der Präsidentenbeleidigung, auf einem absoluten Rekordhoch ist. Vor Gericht landen dabei zunehmend auch Prominente - wie der Olympia-Schwimmer Derya Büyükuncu oder die Journalistin Sedef Kabas (vgl.

https://www.dw.com/de/erdogan-der-beleidigte-pr%C3%A4sident/a-60705884; Stand:

21.02.2022).

Nach Angaben des türkischen Justizministeriums wurden allein im Jahr 2020 mehr als 31.000 Ermittlungsverfahren wegen Präsidentenbeleidigung eingeleitet.

Die EU Kommission gibt an, dass bis Januar 202 mindestens 353 Journalist*innen in den letzten zweieinhalb Jahren strafrechtlich verfolgt wurden. Auch Drohungen und physische Angriffe auf Journalisten und Medienorganisationen aufgrund ihrer Arbeit setzten sich während des Berichtszeitraums fort.

Das jüngste Beispiel ist die bekannte TV-Journalistin Sedef Kabas, die am 22. Jänner nach einer regierungskritischen Äußerung in einer TV-Sendung in einer Nacht- und Nebelaktion festgenommen wurde. Sie sitzt seitdem im Gefängnis. Auf sie warten bis zu 12 Jahre Haft.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird aufgefordert, sich für die freie Meinungsäußerung in der Türkei einzusetzen, sowie für die Freilassung von türkischen Journalist*innen, insbesondere Sedef Kabas“.

Zuweisungsvorschlag: Außenpolitischer Ausschuss