2348/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 24.02.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Hermann Gahr, Hermann Weratschnig MBA MSc, Kolleginnen und Kollegen

 

betreffend die Bewahrung und Entwicklung der Autonomie Südtirols

 

Im Jahr 2022 jährt sich das Inkrafttreten des Zweiten Autonomiestatuts zum 50. Mal, mit dem Südtirol zum eigentlichen Träger der Autonomie wurde. Am 20. Jänner 1972 ist dieses Statut in Kraft getreten und sichert seither dem Land weitreichende Gesetzgebungskompetenzen. Das Jahr 1972 ist somit der Beginn einer erfolgreichen Autonomiegeschichte, die nicht selbstverständlich war und bis heute auf europäischer und internationaler Ebene als besonderes Vorzeigemodell im Hinblick auf den Umgang mit Minderheiten gilt.

 

Am 11. Juni 2022 jährt sich auch der 30. Jahrestag der Streitbeilegung zwischen Österreich und Italien, mit welchem der vor den Vereinten Nationen aufgeworfene Südtirol-Streit formell beendet und die Entwicklung der dynamischen Autonomie in Südtirol vorangetrieben wurde. Wie im jüngsten Bericht des Außenministers an den österreichischen Nationalrat betreffend die Südtirol Autonomieentwicklung festgehalten, ist und bleibt die Streitbeilegung zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik in der Südtirol-Frage im Jahr 1992 ein Vorbild für die Lösung von Konflikten im Umgang mit Minderheiten. Die Streitbeilegung ist nunmehr gemeinsames Gut aller drei in Südtirol lebenden Sprachgruppen und eine Gewährleistung für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Südtirols.

 

Ein Rechtsgutachten von Esther Happacher vom Institut für Italienisches Recht sowie Walter Obwexer vom Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck aus dem Jahr 2017 im Auftrag der Südtiroler Landesregierung analysierte die Entwicklung der Autonomie Südtirols seit der Streitbeilegung 1992. Das Gutachten stellt fest, dass die Entwicklungen der Autonomie Südtirols seit der Streitbeilegung 1992 und der italienischen Verfassungsreform 2001 einerseits positive Erweiterungen der Gesetzgebungs- und Verwaltungskompetenzen Südtirols brachten, andererseits aber auch Verluste von im Autonomiepaket geregelten bzw. zugesicherten Zuständigkeiten zur Folge hatten.

 

Laut dem aktuellen Regierungsprogramm 2020 ist es „die gemeinsame Verantwortung Österreichs und Italiens, die eigenständige Entwicklung Südtirols zu garantieren und in enger Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern der deutsch- und ladinischsprachigen Volksgruppen die Autonomie in Südtirol weiterzuentwickeln.“ Dies zeigt, dass der Minderheitenschutz und der Ausbau der Autonomie Südtirols ein wichtiges Anliegen Österreichs ist, und versteht sich als Auftrag, dass Österreich seine Schutzfunktion wahrnimmt und die Südtiroler Landesregierung auch künftig dabei unterstützt, die Autonomie zu bewahren und anzupassen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden ersucht, nach entsprechender Abstimmung mit der Südtiroler Landesregierung diese bei der Wiederherstellung der seit Abgabe der Streitbeilegungserklärung 1992 verloren gegangenen Zuständigkeiten zu unterstützen, sofern diese Kompetenzübertragungen nicht auf Unionsrecht zurückzuführen sind.“

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.