2350/A XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2022
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Antrag

der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das COVID-19-Zweckzuschussgesetz, BGBl. I Nr. 63/2020, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 227/2021, wird wie folgt geändert:

1. § 1b Abs. 1 Satz 2 lautet:

„Diese Impfstellen müssen vom Land selbst, in dessen Auftrag oder mit dessen vorheriger Zustimmung eingerichtet werden.“

2. § 4 wird folgender Abs. 14 angefügt:

„(14) § 1b Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2022 tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.“

 

 

Begründung

Durch diesen Initiativantrag werden redaktionelle Anpassungen des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes vorgenommen. In § 1b Abs. 1 Satz 3 wird der Ausdruck „vorherigen“ durch den grammatikalisch richtigen Ausdruck „vorheriger“ ersetzt. Inhaltliche Änderungen sind mit diesem Antrag nicht verbunden.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.