2351/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 08.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der
Abgeordneten Meri Disoski, Elisabeth Pfurtscheller, Eva Maria Holzleitner, Rosa
Ecker und Henrike Brandstötter, Kolleginnen
und Kollegen
betreffend der Erstellung eines Frauengesundheitsberichts, zur Verbesserung der Frauengesundheit und Stärkung der Gender-Medizin
BEGRÜNDUNG
„Männer und Frauen unterscheiden sich in ihren Gesundheitsrisiken, ihrem Gesundheitsverhalten und in ihren Krankheitsverläufen zum Teil signifikant voneinander. Geschlecht und Gender sind determinierende Einflussfaktoren in Bezug auf Gesundheit und Krankheit“, definiert die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG)[1]
Die Fokussierung der Medizin, insbesondere der medizinischen Forschung, am Mann als Standard für Diagnose und Therapie von Krankheiten, führt immer wieder zu Fehldiagnosen, sowie Fehleinstellungen von Medikamenten bei Frauen. Ein Missstand, welcher im Extremfall für Frauen tödlich enden kann.
Die Corona-Pandemie hat die Relevanz von Gendermedizin besonders verdeutlicht. So wurde beobachtet, dass sich die Zeitspanne vom Auftreten von Covid-Symptomen bis zum Krankenhausaufenthalt bei Frauen und Männern unterscheidet, Männer häufiger wirkungsvollere (experimentelle) Therapien erhalten und schwangere Frauen aufgrund ihrer besonderen Vulnerabilität zur Hochrisikogruppe gehören, da sie im Fall einer Infektion häufig mit Schwangerschaftskomplikationen zu kämpfen haben. Auch im Bereich der psychischen Gesundheit bestehen bisweilen starke Unterschiede zwischen Männern und Frauen. So sind Frauen doppelt so oft von Long-Covid betroffen und leiden durch die strukturellen Mehrbelastungen (durch erhöhte Sorge- und Betreuungsarbeit) häufiger unter Depressionen, Schlafproblemen, Ängsten und Stress als Männer.
Um diesen bestehenden Benachteiligungen von Frauen in der Medizin entgegenzuwirken, haben die Koalitionsparteien der Bundesregierung die Verbesserung von Frauengesundheit als besonderes Anliegen im Regierungsabkommen festgehalten. Hierzu gehört unter anderem auch die Erstellung eines aktuellen Frauengesundheitsberichts, der letzte stammt aus dem Jahr 2010, damit evidenzbasierte weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Frauengesundheit gesetzt werden können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird dazu aufgefordert, umgehend einen aktuellen Frauengesundheitsbericht vorzulegen, auf dessen Basis weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Frauengesundheit in Österreich abgeleitet werden sollen.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.