2355/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 08.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Impfpflichtbefreiung ohne bürokratische Hürden

 

Die durch die österreichische Bundesregierung eingeführte COVID-19 Impfpflicht führt folgende Ausnahmen an:

Von der Impfpflicht ausgenommen sind:

  1. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, da das COVID-19-Impfpflichtgesetz erst ab 18 Jahren gilt.
  2. Schwangere Personen
  3. Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann.
  4. Genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probennahme des (ersten) positiven PCR-Tests.

Unter Punkt 3 wird auf Personen abgezielt, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können oder bei denen aus medizinischen Gründen keine erfolgreiche Immunisierung erfolgen kann. Jene Personen und insbesondere Menschen, denen auf Grund einer Behinderung die Interaktion mit technischen Geräten schwer fällt, müssen in den folgenden Monaten explizit unterstützt werden. Die Befreiung von der Impflicht darf zu keiner bürokratischen Achterbahnfahrt werden. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, sicherzustellen, dass die Befreiung von der COVID-19 Impflicht, nicht nur, aber vor allem für Menschen mit Behinderungen zu keinen bürokratischen Hürden führt."

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.