2360/A XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Antrag und Verlangen

 

Verlangen auf Durchführung einer Gebarungsüberprüfung

§ 99 Abs 2 iVm § 26 GOG-NR

 

der Abgeordneten Dr. Bösch, Zanger

und weiterer Abgeordneter

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten verlangen gemäß § 99 Abs. 2 GOG-NR die Durchführung einer gesonderten Gebarungsprüfung durch den Rechnungshof betreffend die Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der 4. Panzergrenadier-brigade.

 

 

Diese Gebarungsüberprüfung möge insbesondere alle Maßnahmen rechtlicher, organisatorischer, finanzieller und personeller Natur durch den/die jeweilige/n Bundesminister/in für Landesverteidigung von 2013 bis 2022 in den genannten Zielen umfassen. Welche Mängel sind erkennbar, welche Fähigkeiten verloren sind, welches Risiko durch den Wegfall von Fähigkeiten entstanden ist und welche Empfehlungen aus den bei der Gebarungsüberprüfung gewonnenen Erkenntnisse können abgeleitet werden?

 

Ziele der Gebarungsüberprüfung sollen insbesondere

·         die Darstellung und Beurteilung des Aufgabenspektrums,

·         die Erfüllung der Vorgaben der Militärstrategischen Konzepte von 2006 und 2017,

·         die Umsetzung von (strategischen) Planungen,

·         die Erfüllung der Fähigkeiten laut Fähigkeitenkatalog des Österreichischen Bundesheeres für die einzelnen Waffengattungen,

·         das reale Leistungsvermögen,

·         die Einsatzbereitschaft,

·         die personelle (Personalbesetzung in Köpfen und Besetzungsgrad in %) und

·         materielle Ausstattung,

·         der technische Zustand (die Feldverwendbarkeit)

·         sowie die Standorte sein.

 

 

Diese Gebarungsüberprüfung möge weiters auch folgende Detailfragen umfassen:

 

1.    Welche Investitionen wurden wann in die 4. Panzergrenadierbrigade bzw. in deren einzelne Verbände, aufgegliedert auf Verbände, Standorte, Ausrüstung, Personal, Ausbildung, Grundwehrdienst, Grundwehrdienerverwendung/-einberufung, etc. getätigt?

 

2.    Welche Planungen bzw. Reformvorhaben gab es für die 4. Panzergrenadierbrigade bzw. für deren einzelne Verbände, aufgegliedert nach Verbänden, Standorten, Ausrüstung, Personal, Ausbildung, Grundwehrdienst, Grundwehrdienerverwendung/-einberufung, etc. und wann und wie wurden diese umgesetzt?

 

3.    Wie gestaltete sich die Umsetzung geplanter Beschaffungen für die 4. Panzergrenadierbrigade bzw für deren einzelne Verbände?

 

4.    Wie stellt sich die Erfüllung primärer und subsidiärer Aufgaben dar?

 

5.    Wie stellt sich die Ausbildung der primären und subsidiären Aufgaben dar?

 

6.    Wurden Unterstützungsleistungen an Dritte immer aus Ausbildungs-notwendigkeiten oder auf Grund eines bedeutenden Ausbildungswertes genehmigt?

 

7.    Kam es zur Bezahlung der grundsätzlich kostenpflichtigen Unterstützungs-leistungen (zB Transporte)?

 

8.    Wie stellt sich die Erfüllung des Fähigkeitenkataloges, die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Auftrages „militärische Landesverteidigung“ sowie das reale Leistungsvermögen dar?

 

9.    Wie stellt sich der technische Zustand der Ausrüstung, Fahrzeuge, Waffensysteme dar? Gibt es festgestellte Mängel bei Fahrzeugen?

 

10. Wie stellt sich der Soll–Stand / Ist Stand / Fehlstand (einsatzbereiter) Fahrzeuge bzw. Waffensysteme dar?

 

11. Wie stellt sich die Nachtsichtfähigkeit der einzelnen Verbände dar?

 

12. Sind Kampfwertsteigerungen bei Fahrzeugen und Waffensystemen notwendig?

 

13. Wie stellt sich die Instandsetzung, der Zustand und Leistungsumfang der Werkstätten dar?

 

14. Wie stellt sich die Ersatzteillage und eine diesbezügliche Reservenbildung dar?

 

15. Wie stellt sich die Materialerhaltung, Lagerung von Ausrüstung und Gerät und die Anzahl der notwendigen Garagen bzw geschützten Lagerflächen dar?

 

16. Wie steht es um die Erfüllung der Vorgaben der Militärstrategischen Konzepte 2006 sowie 2017?

 

17. Wie ist der Stand beim Organisationsplan und den systemisierten Arbeitsplätzen?

 

18. Gibt es konkrete bedarfsorientierte Aufgabenanalysen?

 

19. Wie steht es um die Ausbildung des Kaders, der Aus– und Fortbildung, der Grundschießfertigkeit?

 

20. Wie steht es um die Ausbildung der Grundwehrdiener, des Erreichens von Ausbildungszielen, vorgegebenen Stundenanzahlen für die Tag– und Nachtausbildung, den Grundschießfertigkeiten in den einzelnen Waffengattungen?

21. Gibt es ein Ausbildungscontrolling?

 

22. Wie stellt sich die Entwicklung des Personal-Gesamtbesetzungsgrades (Soll–Stand / Ist-Stand / Besetzungsgrad bei den Offizieren und bei den Unter-offizieren / Funktionen sowie nicht pensionsbedingte Austritte aus dem ÖBH) dar?

 

23. Wie stellt sich die Entwicklung der Mehrdienstleistungsstunden dar?

 

24. Wie stellt sich die Entwicklung der Kaderwerbung, Freiwilligenmeldungen und Milizmeldungen dar?

 

25. Wie stellt sich die Entwicklung der Zuteilung der einrückenden Grundwehrdiener zu den jeweiligen Verbänden, „Grundwehrdiener–Präsenzsystem 2017 NEU“, Einrückungsstärken GWD, Zuweisung GWD, Vollkontingent und Überbrückungskontingente bei den Verbänden dar?

 

26. Wie steht es um das Funktionieren der Kaderpräsenzeinheiten, deren Besetzungsgrad, Ausbildung, Ausrüstung und Einsatz?

 

27. Gibt es Mängel bei Sonderbefähigungen, Ausbildung, Erwerbung und Erhalt dieser?

 

28. Wurde von der Ressortführung auf den Bericht „Unser Heer 2030“ vom September 2019 Rücksicht genommen?

 

29. Wie sieht die Beurteilung der Feldverwendbarkeit und der militärischen Durchsetzungsfähigkeit, der generellen Einsatzfähigkeit und den Fähigkeitserhalt des Kampfes der verbundenen Waffen?

 

30. Wie sieht es mit der Ausstattung mit Munition und deren Reserven für alle Waffensysteme (speziell schwere Waffensysteme) aus, auch im Vergleich zu anderen Brigaden?

 

31. Wie stellt sich die „Mannesausrüstung“ (Kampanzug, Nachtsichtfähigkeit, Kommunikation, Bewaffnung, etc) im Vergleich zu anderen Brigaden dar?

 

32. Wie stellt sich die Einsatzfähigkeit und Verfügbarkeit der Flieger-, Drohnen- und Panzerabwehr und der Pionierunterstützungsfähigkeit dar, auch im Vergleich zu anderen Brigaden?

 

 

 

Begründung

 

Wie der Homepage des Bundesministeriums für Landesverteidigung entkommen werden kann, bildet die 4. Panzergrenadierbrigade die "Schwere Brigade" des Bundesheeres. In dem Verband sind die mechanisierten Kräfte des Bundesheeres zusammengefasst. Der Verband ist vorgesehen für robuste Einsätze im In- und Ausland und er ist entscheidend für den Fähigkeitserhalt in der konventionellen militärischen Landesverteidigung.

 

Die Verbände der 4. Panzergrenadierbrigade:

 

Panzerstabsbataillon 4

Das Panzerstabsbataillon 4 stellt den Einsatz der 4. Panzergrenadierbrigade vor allem im Bereich der Führungs- und Einsatzunterstützung sicher. Zusätzlich ist das Bataillon für die Abwehr von atomaren, biologischen und chemischen Bedrohungen verantwortlich. Die Soldaten der Lehrkompanie übernehmen außerdem Teile der Ausbildung von Berufs- und Milizsoldaten.

 

Aufklärungs- und Artilleriebataillon 4

Das Aufklärungs- und Artilleriebataillon 4 stellt den Informationsbedarf der 4. Panzergrenadierbrigade sicher und sorgt gleichzeitig für die weitreichende Feuerunterstützung mit Artillerie.

 

Panzerbataillon 14

Das Panzerbataillon 14 ist das einzige Panzerbataillon des Bundesheeres. Die Kombination aus Feuerkraft, Beweglichkeit und Panzerschutz charakterisiert diesen Verband. Das Bataillon ist Hauptträger des Kampfes im Panzergelände im Zusammenwirken mit Panzergrenadieren und unterstützt die Infanterie beim Kampf im urbanen Umfeld in allen Einsatzarten.

 

Panzergrenadierbataillone 13 und 35

Das Panzergrenadierbataillon 13 und das Panzergrenadierbataillon 35 sind durch ihre Mischung aus Soldaten und Schützenpanzern besonders flexibel. Ihre außerordentliche Stärke besteht im Wechsel zwischen dem Kampf vom Schützenpanzer und dem Ausschwärmen der Truppen ins Gelände.[1]

 

 

 

Mit dem Rechnungshofbericht Reihe Bund 2021/39 „Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft des Pionierbataillons 3“ liegt ein niederschmetternder Bericht über die katastrophalen Zustände und über die Einsatzbereitschaft und Ausrüstung des Pionierbataillons 3 vor:

 

„Aufgrund fehlender Gefechtsfahrzeuge und Pioniermaschinen konnten Vorgaben der Militärstrategischen Konzepte 2006 sowie 2017 in Teilbereichen nicht erfüllt werden.

 

Das Ministerium verfügte im Jahr 2016 Organisationspläne für die Pionierbataillone, ohne das gesamte Aufgabenspektrum einer Aufgabenanalyse zu unterziehen. Eine 2018 begonnene Evaluierung des Organisationsplans war bis Oktober 2020 nicht abgeschlossen. Das Ministerium stellte bereits im Jahr 2015 fest, dass die Koordinie­rung der Pionierbataillone mangelhaft war. Die Pionierbataillone einschließlich des Pionierbataillons 3 nahmen – unter Außerachtlassung des Kommandos Streitkräfte – untereinander direkte Absprachen, Abstimmungen und Aushilfen mit Personal und Gerät vor, um die Aufträge erfüllen zu können. Dadurch war die hierarchische und koordinierende Funktion des Kommandos Streitkräfte beeinträchtigt.

 

Bei der personellen Ausstattung des Pionierbataillons 3 zeigte sich, dass 2016 noch 76 % der Offiziersposten besetzt waren, 2020 nur noch 56 %. Diese Entwicklung der Ist–Stände der Offiziere führte zu einer Zunahme der Mehrdienstleistungen auf durchschnittlich 321 Stunden pro Person (2019). Insgesamt stiegen beim Pionier-bataillon 3 die Mehrdienstleistungsstunden von 2016 bis 2019 um rd. 42 %.

 

Das Ministerium reduzierte mit der im Dezember 2018 verfügten „Präsenzsystema­tik 2020“ die Anzahl der Grundwehrdiener für die Einrückungstermine April, Juli und Oktober. Beim Pionierbataillon 3 wären pro Einrückungstermin 150 Grundwehrdiener erforderlich. Im Oktober 2020 waren es nur 49. Dies führte zu Einschränkungen der Aufgabenerfüllung wie auch der Einsatzbereitschaft. Für den Katastropheneinsatz stand nur mehr ein verstärkter Pionierzug zur Verfügung.

 

Das Pionierbataillon 3 bildete von 31 vorgegebenen Ausbildungszielen nur 24 tatsächlich aus. Fast ein Viertel der vorgesehenen Ausbildungsinhalte vermittelte es nicht, darunter das Ausbildungsziel Katastrophenhilfe und die zur Attraktivierung des Grundwehrdienstes vorgesehenen Wahlpflichtmodule. Die für die Ausbildung vorgegebene Gesamtstundenanzahl erfüllte das Pionierbataillon 3 zu rd. 83 %, die vorgegebenen Nachtstunden nur zu rd. 23 %.

 

Auch die Umsetzung der „Dienstvorschrift für das Bundesheer Körperausbildung“ und der „Schießprogramme 2014 für das Schießen mit dem Sturmgewehr 77 und Pistole“ war mangelhaft. Bei über 35 % des Kaderpersonals beim Pionierbataillon 3 konnte kein positiv abgeschlossener Leistungstest für das Jahr 2019 nachgewiesen werden. Die Grundschießfertigkeit fehlte bei rd. 13 % des Kaderpersonals für die Pistole und bei rd. 11 % für das Sturmgewehr. Mehr als ein Drittel der Kaderangehörigen erfüllte die geforderte Erhaltung der Grundschießfertigkeit nicht.

 

Im Pionierbataillon 3 waren 15 Sonderbefähigungen durch das Kaderpersonal zu erwerben und zu erhalten. Tatsächlich gab es aber nur einen anstatt der vorgesehe­nen drei Sprengschullehrerinnen oder –lehrer und fünf anstatt sechs Sprenglehre­rinnen oder –lehrer. Ebenso fehlten zwei ausgebildete Heerestaucher Pionier. Für die Wasserfahrzeugklassen II und III verfügten nur 24 statt der vorgesehenen 37 Kaderangehörigen über die notwendigen Befähigungen zum Einsatz der Boote. Dies könnte sich negativ auf die Einsatzbereitschaft auswirken.

 

Das Ministerium bewertete in seinem 2019 vorgelegten Bericht „Unser Heer 2030“ den Zustand der Pioniere als ein „militärisches Risiko“. Das Bundesheer sei ohne Erneuerung der Pionierkapazitäten nicht in der Lage, feindliche Bewegungen zu hemmen, die eigene Bewegung zu fördern bzw. durch Baumaßnahmen den Schutz der eigenen Kräfte zu erhöhen. Die Fähigkeit, qualifizierte Hilfeleistung nach Naturkatastrophen zu leisten, sei massiv eingeschränkt.

Insgesamt hatten die Mängel im Materialbereich Auswirkungen auf die Erfüllung der Hauptaufgabenfelder der Pioniertruppe.“

 

Das Ministerium stellte im Bericht „Unser Heer 2030“ (September 2019) fest, dass einerseits die Bedrohungen für die Sicherheit der österreichischen Bevölkerung wachsen würden und andererseits die Leistungsfähigkeit des Bundesheeres für Schutz und Hilfe mangels notwendiger Ressourcen massiv gefährdet sei.

 

 

Der Bericht „Unser Heer 2030“ stellt dazu fest:

 

 

Die Systeme der Fliegerabwehr erreichen ebenso ihr Lebensende wie die Panzerabwehrlenkwaffen.

(…)

 

Ohne Kampfwertsteigerung der Kampfpanzer und Schützenpanzer gehen diese Fähigkeiten verloren. Die Wiederinbesitznahme eines verlorenen Staatsgebiets oder eine Neutralisierung von Gegnern mit erbeutetem Kriegsgerat wäre nur unter größtem Risiko für die eigenen Soldaten möglich.

Zusätzlich erhöht sich das Risiko für eingesetzte Kräfte durch fehlende weitrechende Feuerunterstützung sowie Panzerschutz im urbanen Kampf.

Die territoriale Integrität kann nicht wiederhergestellt werden. Die Souveränität und die glaubwürdige Neutralität wären verloren.

(…)

 

Ohne Panzerabwehr mittlerer und großer Reichweite können gepanzerte oder behelfsmäßig gepanzerte Fahrzeuge nicht effektiv bekämpft werden.

Es ist kein ausreichender Schutz für Objekte sicherstellbar. Feindliche gepanzerte Fahrzeuge werden zur erhöhten Gefährdung für die eingesetzten Kräfte.

(…)

 

Ohne Kampfwertsteigerung der Kampfpanzer ist keine weitreichende stoßkräftige Angriffsführung im offenen oder teilbedeckten Gelände möglich.

Verlorenes Gelände kann nicht wieder in Besitz genommen werden und das Risiko für dort eingesetzte Kräfte erhöht sich durch fehlende Feuerunterstützung. Gegnerische gepanzerte Fahrzeuge sind nicht aktiv bekämpfbar. Die Fähigkeit geht verloren. Im Falle einer Abwehroperation ist kein Aufwuchs mehr möglich.

(…)

 

Ohne Kampfwertsteigerung der Schützenpanzer verliert das ÖBH die offensive Fähigkeit im offenen und teilverbauten Gelände. Das bedeutet keine infanteristische, stoßkräftige Fähigkeit unter Panzerschutz gegen feindliche Kräfte im offenen und teilverbauten Gebiet. Dies erhöht das Risiko unnötiger Verluste, es müssen weniger qualifizierte Elemente – wie beispielsweise ungepanzerte Fahrzeuge eingesetzt werden. Eine Wiederinbesitznahme verlorener Raume ist eingeschränkt. Gegnerische leicht gepanzerte Fahrzeuge sind nicht aktiv bekämpfbar. Die Fähigkeit geht verloren. Im Falle einer Abwehroperation ist ein Aufwuchs nicht mehr möglich.

 

 

INFANTERIETRUPPE / GRENADIERE

 

Status Quo

 

Derzeit gibt es im ÖBH zwei Panzergrenadierbataillone. Die Panzergrenadiere sind die infanteristischen Kampfelemente der 4. Panzergrenadierbrigade. Das Hauptgerat ist der Schützenpanzer Ulan mit einer 30mm Maschinenkanone. Der Grenadier ist mit Sturmgewehr oder Maschinengewehr ausgestattet. Zusätzlich verfügen die Grenadiere über Panzerabwehrrohre, Panzerabwehrlenkwaffen und schwere Granatwerfer.

 

Investitionsbedarf

 

Der Individualschutz inkl. Ballistischem Schutz / Stichschutz und auch ABCSchutz aller Soldaten muss auf ein zeitgemäßes Niveau gehoben werden. Eine Kampfwertsteigerung und Grundüberholung des Schützenpanzers ULAN ist zwingend erforderlich. Die Panzerabwehrkapazität (fahrzeuggebunden und tragbar) muss erhalten und erhöht werden.

 

PANZERTRUPPE

 

Status Quo

 

Die Panzertruppe im OBH ist durch ein Panzerbataillon abgebildet. Es stellt in der 4. Panzergrenadierbrigade die weitreichende, stoßkräftige Unterstützung sicher. Das Hauptwaffensystem ist der Kampfpanzer Leopard 2 A4 mit einer 120 mm Glattrohrkanone, welches jedoch dringend eine Kampfwertsteigerung benötigt.

 

Investitionsbedarf

 

Der Individualschutz inkl. ABC-Schutz aller Soldaten muss auf ein zeitgemäßes Niveau gehoben werden. Berge- und Transportsysteme sind zu beschaffen. Der Kampfpanzer Leopard 2A4 ist unter anderem durch Einführung optronischer Systeme und Beschaffung der Zusatzausstattung für den Kampf im urbanen Raum zu modernisieren.

 

Risiko

 

Der Verlust von Fähigkeiten im Bereich der Panzertruppe bedeutet den Wegfall der stoßkräftigen und geschützten Feuerkraft in allen Einsatzarten. Die fehlende Unterstützung beim Angriff zur Wiederinbesitznahme von urbanen Geländeteilen führt zu hohen eigenen Verlusten der Infanterie. Die Bekämpfung von geharteten oder gepanzerten Zielen ist nur eingeschränkt möglich. Die Fähigkeit, den mechanisierten Kampf zu fuhren, geht verloren. Sollte sich die Bedrohungslage verschlechtern, besteht keine Möglichkeit des Aufwuchses zur Abwehroperation gegen konventionelle Gegner.

 

 

Der Rechnungshof soll daher vor dem Hintergrund der Entwicklungen in Europa die Aufgabenerfüllung und Einsatzbereitschaft der 4.Panzergrenadierbrigade prüfen.

 

 

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[1] https://www.bundesheer.at/sk/lask/brigaden/pzgrenbrig4/index.shtml