Bundesgesetz, mit dem das Versicherungssteuergesetz 1953 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Versicherungssteuergesetz 1953 wird wie folgt geändert:

1. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. a wird der Ausdruck „11 v.H.“ in „7 vH“ geändert.

2. In § 6 Abs. 1 Z 1 lit. b wird der Ausdruck „4 vH“ in „2,5 vH“ geändert.

3. In § 6 Abs. 1 Z 2 wird der Ausdruck „2,5 vH“ in „1 vH“ geändert.

4. In § 6 Abs. 1 Z 5 wird der Ausdruck „2,5 vH“ in „1 vH“ und der Ausdruck „4 vH“ in „2,5 vH“ geändert.

5. In § 6 Abs. 1a werden die Ausdrücke „7 v.H.“ in „4 vH“ geändert.