Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Einkommensteuergesetz 1988 wird wie folgt geändert:
1. Im § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a wird der Ausdruck „300 Euro“ in „1 200 Euro“ geändert.
2. Im § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a wird nach dem ersten Satz folgende Satzfolge eingefügt:
„An die Stelle dieses Betrags tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 2023 und in der Folge mit Wirkung vom 1. Jänner jeden Jahres der mit dem Anpassungsfaktor des § 108f ASVG vervielfachte Betrag. Der Vervielfachung ist jeweils der für das vorangegangene Jahr ermittelte Betrag zugrunde zu legen.“