Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundes-Verfassungsgesetz (B‑VG), BGBl. Nr 1/1930, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 235/2021, wird wie folgt geändert:

In Art. 7 wird in Abs. 1 zweiter Absatz nach der Wortfolge „Niemand darf wegen“ die Wortfolge „seiner sexuellen Orientierung, seiner Geschlechtsidentität, seines Geschlechtsausdrucks, seiner Geschlechtsmerkmale oder“ eingefügt.