2367/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Katharina Werner, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen umsetzen statt Aktionspläne vertagen

 

Ernährung ist ein maßgeblicher Faktor dafür, wie gesund wir sind. Deshalb muss man in Sachen Gesundheitskompetenz früh ansetzen und schon Kindern ein Bewusstsein für gesundes Essen mitgeben. In diesem Kontext ist das auch Aufgabe des Staates- und klassische Programme wie die Schulmilch und die "gesunde Jause" sind dafür seit Jahrzehnten Paradebeispiele. De facto reicht das aber schon lange nicht mehr und diese Tatsache ist altbekannt. Der Nationale Aktionsplan Ernährung war deshalb 2012 eine Reaktion auf die gesellschaftliche Entwicklung, seitdem sind die Zahlen zu Diabetes, Adipositas und Essstörungen aber noch weiter gestiegen. In anderen Ländern wurden die Kompetenzprogramme für Jugendliche ausgebaut, der Gesundheitsstatus wird qualitativ beobachtet und politische Gegenmaßnahmen wie beispielsweise die Zuckersteuer in England haben den Zuckergehalt in Softdrinks um rund 10% reduziert (1).

Dass besonders aufgrund der Pandemie und niedrigerer Einkommen das Ernährungsverhalten nicht besser geworden ist, war auch rasch klar (2). In Folge dessen ist es nur richtig und angemessen, das Thema Ernährung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Relevanz genauer in den Blick zu nehmen und verstärkt auf die Umsetzung sinnvoller Maßnahmen zu pochen. Dafür würden sich beispielsweise die Ergebnisse des Rechnungshofberichtes zum Nationalen Aktionsplan Ernährung 2012 anbieten, die erst im vergangenen Herbst im Nationalrat diskutiert wurden. Besonders intensiv war die Debatte im Rechnungshofausschuss, in der es einen breiten Konsens gab, dass beispielsweise das Projekt "gesunde Schulbuffets" weiter ausgerollt werden solle und in den Schulen ein stärkerer Fokus auf die Qualität von Essen gelegt werden solle.

Obwohl sie ein gutes Mittel zur Strategieerarbeitung darstellen, bieten Nationale Aktionspläne oft nur Leitlinien, die konkreten Maßnahmen müssen erst in anderen Bereichen ausgearbeitet werden und deren tatsächliche Umsetzung ist wiederum von gänzlich anderen Budgets und Ressorts abhängig. In diesem Fall bietet es sich für das BMSGPK aber an, die zugehörigen Empfehlungen direkt umzusetzen und so eine Anstelle nun Scheindebatten über die Inhalte eines Nationalen Aktionsplan zu führen, wäre es klüger, die Energie zu nutzen und vorliegende Empfehlungen umzusetzen.

(1) https://www.bmj.com/content/372/bmj.n254

(2) https://www.zeit.de/zustimmung?url=https%3A%2F%2Fwww.zeit.de%2Fnews%2F2021-03%2F07%2Fcorona-pandemie-foerdert-ungesunde-ernaehrung

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, auf die Einführung nachfolgender Begleitmaßnahmen des Nationalen Aktionsplan Ernährung hinzuwirken:

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.