2368/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Bundeseinheitliche Pflegebedingungen

Eine Reform der Pflege ist seit Jahren ausständig. Mit Beginn der aktuellen Legislaturperiode sollte die Pflege massiv aufgewertet werden - das Thema ist so wichtig, dass die Regierungsparteien Pflege nicht mehr nur als Materie im Gesundheitsministerium betrachten, sondern auch im Titel eigens verankerten. Nun ist aber mittlerweile der dritte Gesundheitsminister mit der Pflegereform betraut und Anfragebeantwortungen zeigen, dass es im Ministerium trotz aller Ankündigungen offenbar wenig konkrete Maßnahmenideen gibt.

Hört man sich bei Berufsverbänden und Personal um, stellt schon alleine die Ausbildung für viele eine große Herausforderung dar. So stehen die unterschiedlichen Fachhochschulen überwiegend im Eigentum der Bundesländer, Ausbildungsgebühren unterscheiden sich je nach Bundesland und Anbieter. Auch in der Praxisausbildung während des Studiums gibt es große Unterschiede, oft werden unbezahlte Praktika verlangt. Das kann aus philosophischer Sicht zwar gut oder schlecht geheißen werden, aus logischer Sicht ist aber zumindest nicht nachvollziehbar, warum es unterschiedliche Handhabungen gibt, obwohl ein Großteil der Krankenhäuser zu weiten Teilen über öffentliche Gelder finanziert werden. Anstatt einheitliche Rahmenbedingungen zu schaffen, richtet die Bundesregierung lediglich einen Budgetposten ein, um die Ausbildung zu verbessern und den Zugang zu dieser zu erleichtern. Außer Acht gelassen wird dabei, dass Österreich zwar ein föderaler Staat ist, die Ausbildungen beziehungsweise deren Inhalte durch die gesetzlich vorgegebenen Berufsbilder aber trotzdem zentral durch das Ministerium geregelt werden können. 

Klarerweise gibt es auch im Ausbildungssystem unterschiedliche Zuständigkeiten. So beginnt laut Gesundheitsministerium die Personaloffensive sozusagen schon in der Schule und neue Schulversuche in Berufsbildenden Schulen sollen den Personalmangel in der Pflege beheben. Da es sich dabei überwiegend um Pilotprojekte handelt, gibt es unterschiedliche Ausgestaltungen durch die Bundesländer, auch bei den Ausbildungen in den Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege gibt es Unterschiede und sobald es um Quereinsteiger im zweiten Bildungsweg geht, werden mit Fachkräftestipendien vom Arbeitsministerium wiederum ganz andere Ausbildungsmodalitäten angeboten.

Das System ist daher sehr zersplittert, manchmal ist von unterschiedlichen Anerkennungen einzelner Module die Rede, ein Wechsel zwischen Bundesländern ist daher nicht immer einfach. In gewissen Bereichen wäre dieser auch nicht attraktiv, da die Rahmenbedingungen in der Praxis große Unterschiede haben. So gibt es beispielsweise in Krankenhäusern und Pflegeheimen unterschiedliche Personalschlüssel, was dazu führt, dass die gleiche Tätigkeit in verschiedenen Bundesländern oft zu sehr unterschiedlichen Belastungen führt. De facto sollten sich die Bundesländer hier aber um Vereinheitlichung bemühen, um die Versorgung sicherzustellen und Stellen füllen zu können. Anstelle eines Wettbewerbs um Pflegekräfte - der in Österreich wohl auch durch die relativ niedrige Arbeitsmobilität behindert wird - bleiben so die einzelnen Bundesländer in einer Starre sitzen und das Personal wird zum Trost über schlechte Arbeitsbedingungen mit mehr Ausfällen durch pandemiebedingte Krankenstände und einem läppischen einmaligen Gutschein abgespeist.

Auch in der mobilen Pflege zeigen sich massive Unterschiede, Versorgungsregionen hindern Patient:innen an einer freien Anbieterwahl, im Burgenland wird versucht, das gesamte Pflegesystem zu verstaatlichen und beispielsweise alleine die Aufgabenverteilung im zeitlichen Ablauf eines Tages hindert viele, Vollzeit arbeiten und - apropos: aufgrund der Vielzahl an Kollektivverträgen kann noch nicht einmal von einem einheitlichen Richtwert für wöchentliche Normalarbeitszeiten gesprochen werden.

Nun gibt es klarerweise regionale Unterschiede und diese haben auch ihre Berechtigung, bei jahrelangen Diskussionen über mangelnde Qualität, Ausbildungsrichtlinien und Pflegeschlüssel stellt sich aber die Frage, warum das Ministerium keine einheitlichen Rahmenbedingungen vorgibt, um die Situation zu verbessern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit und Pflege, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die im Bereich der Pflege bundesweite Rahmenbedingungen für

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.