237/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 22.01.2020
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Fiona Fiedler, Kolleginnen und Kollegen

betreffend bundesweit einheitliche Regelung für den Bereich "Persönliche Assistenz"

Im Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020, der Strategie der österreichischen Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, ist im Kapitel 6.3. „Persönliche Assistenz“ folgende Maßnahme enthalten:

„Erarbeitung des Konzeptes für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen“

Diese Maßnahme ist leider noch nicht ausreichend umgesetzt. Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz ist bundesweit einheitlich geregelt und wird vom Bund über das Sozialministeriumservice den Betroffenen zur Verfügung gestellt. Im Freizeitbereich sind aber die Länder zuständig. Dort gibt es sehr unterschiedliche Regelungen. Das Angebot reicht von relativ zufriedenstellend bis praktisch nicht vorhanden. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG




Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, wird aufgefordert, unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und in Zusammenarbeit mit den Bundesländern, ehestmöglich ein Konzept für eine bundesweit einheitliche Regelung der Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen auszuarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen." 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.