2375/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Erhöhung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Schutzsuchende
Aufgrund der aktuellen Kriegssituation in der Ukraine und der zunehmenden Anzahl an Schutzsuchenden haben die EU-Innenminister_innen, basierend auf der Richtlinie 2001/55/EG über "Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes im Falle eines Massenzustroms von Vertriebenen und Maßnahmen zur Förderung einer ausgewogenen Verteilung der Belastungen, die mit der Aufnahme dieser Personen und den Folgen dieser Aufnahme verbunden sind, auf die Mitgliedstaaten", am 4.3.2022 den Durchführungsbeschluss 2022/382 (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022D0382&from=EN) einstimmig angenommen. Der Durchführungsbeschluss ermöglicht es, Schutzsuchenden aus der Ukraine schnell und unbürokratisch ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht zu gewähren. Der temporäre Schutz gilt für vorerst für ein Jahr, kann jedoch um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden. Am 11.3 wurde zur innerstaatlichen Umsetzung dieses Beschlusses, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss, die Vertriebenen-Verordnung angenommen.
Das Ziel der Richtlinie ist primär, zu vermeiden, dass Asylsysteme überlastet werden. Ein Asylantrag durch einen aus der Ukraine geflohenen Menschen wird in nächster Zeit klar zur Gewährung von subsidiärem Schutz führen- und in der Folge zum Zugang zur Mindestsicherung.
Art 13 (1) der Richtlinie 2001/55/EG lautet wie folgt:
"(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass Personen, die vorübergehenden Schutz genießen, angemessen untergebracht werden oder gegebenenfalls Mittel für eine Unterkunft erhalten."
In einem Umlaufbeschluss des 10. März 2022 (https://www.bundeskanzleramt.gv.at/bundeskanzleramt/die-bundesregierung/ministerratsprotokolle/ministerratsprotokolle-regierungsperiode-xxvii-2021-3/bp-ub-10-maerz.html) wird Folgendes angegeben: “Entsprechend der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde, fallen hilfsbedürftige Vertriebene im Falle der Erlassung einer solchen Verordnung als Zielgruppe ausdrücklich unter den Anwendungsbereich dieser Vereinbarung (Artikel 2 Abs 1 Z 3 GVV) und gelten in weiterer Folge die Regelungen zur Kostenteilung nach Art. 10 der Grundversorgungsvereinbarung.”
Dem ist zu entnehmen, dass Personen, denen vorübergehenden Schutz gewährt wird, bloß in die österreichische Grundversorgung aufgenommen werden. Am Freitag 11.3.2022 erging von Seiten der Regierung eine Ankündigung zur längst überfälligen und oft eingeforderten Erhöhung der Tagessätze, von 21 Euro auf 25 Euro, deren rasche Umsetzung ebenso wie eine Indexbindung zum Inflationsausgleich erwartet wird.
Die Valorisierung der Tagessätze trägt dazu bei, mehr Quartiergeber_innen auf längere Zeit zu finden. Dies ist nicht nur für Erwachsene, sondern auch für unbegleitete minderjährige Schutzsuchende dringend nötig, um in Summe mit den staatlichen Betreuungseinrichtungen ausreichend Unterkünfte zu finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres, wird zur sofortigen Anhebung der Tagessätze in der Grundversorgung für unbegleitete minderjährige Asylwerber_innen bzw. unbegleitete minderjährige Schutzbedürftige mit vorübergehendem Aufenthaltsrecht sowie zur Indexbindung der Tagessätze in der Grundversorgung zum kontinuierlichen Inflationsausgleich aufgefordert."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für innere Angelegenheiten vorgeschlagen.