2378/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Anrechnung von Versicherungszeiten des Rechtsanwaltspensionssystems im gesetzlichen Pensionssystem
Zu Beginn des Jahres 2019 waren gesetzliche
Harmonisierungsschritte zwischen den Pensionssystemen in der gesetzlichen Sozialversicherung
und den Pensionssystemen der Kammern geplant, so auch bei den
Rechtsanwaltskammern. Diese Harmonisierungsschritte fielen jedoch den Neuwahlen
zum Opfer.
Dabei ging es zum einen darum, dass innerhalb der
Kammern die separaten Pensionssysteme der Länderkammern harmonisiert
werden sollten. Zum anderen sollten Beitragszeiten von Erwerbstätigen aus
Kammerpensionssystemen als pensionsbegründend im Pensionssystem der
gesetzlichen Sozialversicherung angerechnet werden - und umgekehrt. Der
Hintergrund dabei war, dass im gesetzlichen Pensionssystem erst ab 180
Versicherungsmonaten ein Pensionsanspruch entsteht, unter 180
Versicherungsmonaten verfallen sämtliche eingezahlten
Pensionsbeiträge. Die fehlende Anrechnung der Kammernversicherungszeiten
im gesetzlichen Pensionssystem ist insofern unlogisch, da die Anrechnung der
verschiedenen Versicherungszeiten zwischen den Sparten der gesetzlichen
Pensionsversicherung (ASVG, BSVG, GSVG) bereits erfolgt. Auch international ist
eine Anrechnung der Versicherungszeiten zwischen den Pensionssystemen
üblich - z. B. innerhalb der EU. Um eine Anrechnung der
Versicherungszeiten aus den Pensionssystemen der Rechtsanwaltskammern in der
gesetzlichen Pensionsversicherung zu ermöglichen, sind jedenfalls entsprechende
Änderungen bei den Anspruchs- und Wartezeitenregelungen für die
gesetzliche Alterspension im ASVG (§ 236), BSVG (§ 111), GSVG (§
120) und APG (§ 4) nötig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Der Bundesminister für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, eine
Regierungsvorlage vorzulegen, die eine wechselseitige Anrechnung der Beitrags-
und Versicherungszeiten aus den Pensionssystemen der Rechtsanwaltskammern der
Pensionsversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung
vorsieht."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.