2379/A(E) XXVII. GP
Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Waffenscheinabgabe bei längerfristiger psychischer Erkrankung
Zahl der längerfristigen psychischen Erkrankungen steigt
Die Anfragebeantwortung zu psychisch bedingten Frühpensionierungen (8060/AB XXVII. GP) hat ergeben, dass der Anteil der psychischen Leiden bei den Gründen für Frühpensionierungen stark zunimmt. So erfolgten 2020 knapp 3.600 Frühpensionierungen aus psychischen Gründen (exkl. Beamtenpensionssystem). Aufgrund dieser Entwicklung drängt sich natürlich die Frage auf, ob in Folge von psychisch bedingten Frühpensionierungen auch der Besitz von Waffenscheinen geprüft wird, damit diese gegebenenfalls abgenommen werden. Schließlich ist anzunehmen, dass Menschen, die psychisch derart angeschlagen sind, dass sie den Belastungen eines Arbeitsplatzes nicht mehr standhalten können, oft auch die psychische Eignung für das Tragen einer Waffe fehlt. Entscheidend für solche Überprüfungen ist natürlich auch eine entsprechend gute Zusammenarbeit zwischen dem Innenministerium und dem Sozialministerium.
Keine effektiven Prüfungen zur psychischen Waffenverlässlichkeit durch die Ministerien
Aus Anfragebeantwortung 9032/AB XXVII. GP geht aber hervor, das keine konkrete Prüfung stattfindet: "...zur der Prüfung der Verlässlichkeit für den Bereich des Waffen-, Schieß-, Munitions- und Sprengmittelwesens zuständigen Behörden besteht keine gesetzliche Grundlage für die Übermittlung von Daten über psychische Beeinträchtigungen von Sozialversicherungs- oder Pensionsversicherungsbehörden an die Waffenbehörden. Mangels darüber hinausgehender Datenübermittlungsermächtigungen oder -verpflichtungen ist es den Waffenbehörden nicht möglich, solche Umstände zu berücksichtigen." Auch der Kurier berichtete bereits über diese Problematik, so werden Schusswaffenverbote teilweise bereits jetzt bei Vergehen wie Körperverletzungen, gefährlichen Drohungen oder Raub verhängt. Auch bei Betretungsverboten gibt es bereits Konsequenzen für Polizisten oder Jäger (1). Bei Zivildienern wird sogar unabhängig von einer psychischen Erkrankung oder dem Vorliegen eines Deliktes eine 15-jähriges Waffenverbot verhängt. Bei ihnen reicht allein die Entscheidung den Zivildienst abzuleisten für ein Waffenverbot (2).
Schusswaffenbesitz erhöht Mord- und Suizidrate signifikant
Psychisch bedingte Frühpensionierungen sind jedoch auf längerfristige und schwere psychische Erkrankungen zurückzuführen, gegen die der/die Versicherte nicht medikamentös eingestellt werden kann. Und gerade bei längerfristigen psychischen Erkrankungen sollte standardmäßig und digital gestützt der Waffenscheinbesitz überprüft werden, um diesen gegebenenfalls zu entziehen, im präventiven Sinne der Betroffenen und der Allgemeinheit. Denn eine Studie der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie und Zentrum für Medizinische Statistik der Medizinischen Universität Wien aus 2018 zeigt deutlich, dass die Zahl der Morde und Suizide mit Neuzulassungen von Schusswaffen steigt. Zwar gingen die Mord- und Suizidrate aufgrund von restriktiveren Waffengesetzen ab 1997 kontinuierlich zurück. Mit der Finanz-/Wirtschaftskrise 2008 ist der Rückgang jedoch gestoppt, da offenbar die gestiegene allgemeine Verunsicherung zu einem Anstieg der Neuzulassungen von Schusswaffen geführt hat (3).
Allein anhand dieser Fakten besteht hier akuter Handlungsbedarf, natürlich unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen.

Quellen:
(1) https://kurier.at/chronik/oesterreich/waffenverbot-daten-von-psychisch-kranken-sind-tabu/401933431
(2) https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/zivildienst/1/Seite.150112.html
(3) https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/detailseite/2018/news-im-juli-2018/strengere-waffengesetze-senken-mord-und-suizidraten/
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
"Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Inneres sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, die im Falle einer psychisch bedingten Frühpensionierung standardisiert eine Information des Sozialversicherungsträgers an die Bezirksverwaltungsbehörde vorsieht, damit aus diesem Anlass die Verlässlichkeit für den Waffenscheinbesitz überprüfen werden kann."
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales vorgeschlagen.