2380/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Energiekosten: Entlastung durch Senkung der Kammerumlagen

 

Die russische Invasion der Ukraine hat zu einer Steigung der Energiepreise geführt, die länger anhalten könnte. Rohstoffexportierende Länder sowie Gas- und Ölunternehmen gehören zu den größten Profiteure der aktuellen Situation. Über die höheren Umsatzsteuereinnahmen verdienet auch der österreichische Finanzminister kräftig mit. Zu den heimlichen Kriegsgewinnern zählen aber auch die Putinfreunde in der Wirtschaftskammer. Ein näherer Blick auf die Berechnungsgrundlage der zwei großen Kammerumlagen zeigt deutlich, dass jede Branche von höheren Zahlungen betroffen sein wird. Die Kammerumlage 1 berechnet sich aus der Vorsteuer des Kammermitglieds. Wenn die Aufwendungen für eingekaufte Lieferungen oder andere Leistungen durch die hohen Energiekosten steigen, erhöht sich also die Kammerumlage 1 und damit auch die Einnahmen der Wirtschaftskammern. Diese zusätzliche Belastung betrifft aber nicht nur das produzierende Gewerbe. Höhere Beitragszahlungen drohen ebenfalls über die Kammerumlage 2, was mitarbeiterintensive Branchen besonders belasten wird. Die durch die hohen Energiepreise gestiegene Inflation wird über die KV-Abschlüsse letztlich die Lohnkosten erhöhen, weshalb auch die Kammerumlage 2 zusätzliches Geld in die prallen Kassen der Wirtschaftskammern spülen wird.

Österreichs Unternehmen werden in den kommenden Monaten vor großen Herausforderungen stehen und sind auf breite Entlastung angewiesen. Da nicht abgeschätzt werden kann, wie lange der Konflikt mit Russland anhalten wird, sollten Maßnahmen stets auf nachhaltige Erleichterungen für heimische Betriebe gerichtet sein. Einmalzahlungen würden sehr rasch ohne Wirkung verpuffen und eine anhaltende Deckung höherer Energiepreise durch die öffentliche Hand ist einfach nicht finanzierbar. WKÖ-Präsident Mahrer wiederholte mehrfach Forderungen nach Entlastung, um die Leistbarkeit für Betriebe zu sichern (https://news.wko.at/news/oesterreich/energiepreise-wkoe-praesident-mahrer-fordert-entlastung.html). Trotz dieser schwierigen Situation, vor der die heimische Wirtschaft steht, gibt es keine Hinweise darauf, dass die Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern unterstützend zur Seite springen und zumindest vorübergehend die Beiträge senken würde. Dies ist umso beachtlicher, wenn man die Steigerung der Einnahmen aus den Kammerumlagen von 2010 bis 2020 beobachtet. Mit 708 Millionen Euro wurden im wirtschaftlichen Krisenjahr 2020 satte 18 % mehr eingenommen als zehn Jahre zuvor. Durch eine immer höhere Belastung der eigenen Mitglieder haben es die Wirtschaftskammern geschafft, ein Kapitalpolster in beachtlicher Höhe aufzubauen: 1,6 Milliarden Euro, also immerhin 19 % als im Jahr 2010. Die Zahlen lassen einen klaren Trend zu mehr Belastung erkennen. Die Aussagen unterschiedlicher Funktionäre deuten auf anhaltenden Widerstand dagegen, aus Solidarität zumindest vorübergehend den Gürtel enger zu schnallen und für dringend benötigte Unterstützung zu sorgen. Es ist daher notwendig, mittels einer gesetzlichen Regelung eine Senkung der Kammerumlagen sicherzustellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, wird aufgefordert, eine Regierungsvorlage vorzulegen, mit der die Kammerumlagen 1 und 2 so begrenzt werden, dass sie im Vergleich zum Jahr 2021 jedenfalls um 20 % sinken."  

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Wirtschaft‚ Industrie und Energie vorgeschlagen.