2381/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Automatisches Pensionssplitting

 

Ambitioniertes Regierungsprogramm gegen Frauenaltersarmut: Automatisches Pensionssplitting

Die türkis-grüne Bundesregierung hat sich- wie dem Regierungsprogramm zu entnehmen ist - erfreulicherweise die Einführung des automatischen Pensionssplittings (eigentlich Pensionsbeitragssplitting) vorgenommen. Dabei handelt es sich um eine budgetneutrale Maßnahme gegen Altersarmut, vor allem Frauenaltersarmut. Denn 2/3 der 200.000 Menschen mit Ausgleichszulage (im Volksmund "Mindestpension") sind Frauen, die längerfristig speziell von dieser Maßnahme profitieren würden.

Das freiwillige Pensionssplitting wird kaum genutzt

Die Einführung des automatischen Pensionssplittings wäre genau richtig, denn die Coronakrise ist eine Verstärkung traditioneller Rollenbilder, mit weitreichenden Auswirkungen auf die Alterssicherung von Frauen. Das freiwillige Pensionssplitting wird von Familien kaum in Anspruch genommen - 2020 nur in 1000 Fällen (1), bei knapp 80.000 Neugeborenen. Kein Wunder, stellt es doch eine völlige Fehlkonstruktion dar. Daran hat auch die getroffene Vereinbarung des "Pensionsgipfels" vom 29.02.2016 nichts geändert, bei der beschlossen wurde, dass das freiwillige Pensionssplitting bis zum vollendeten siebten, statt wie bisher bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, in Anspruch genommen werden kann.

Aktuelles Modell setzt einen Fehlanreiz für längerfristige Beschäftigungslosigkeit von Frauen

Damit das Pensionssplitting in Anspruch genommen werden kann, muss sich der erziehende Elternteil überwiegend der Kindererziehung gewidmet haben. Das betrifft weit großteils Frauen und setzt einen Anreiz für diese, bis zu sieben Jahre überhaupt nicht am Arbeitsmarkt zu partizipieren. Diese Konzeption rückt noch weiter weg davon, in Österreich erwerbstätigen Frauen zu helfen, sich eine Eigenpension zu erarbeiten, von der sie im Alter tatsächlich leben können. Sie ist Ausdruck eines partriarchalen Gesellschaftsbildes, das sich, wie die Zahlen oben zeigen, seit Beginn der Coronakrise noch verstärkt hat. Außerdem führt es dazu, dass sich Frauen in Abhängigkeit ihres Partners begeben müssen, denn durch das Pensionssplitting herrscht keine Gleichwertigkeit: Ein Elternteil gibt, der andere kann bloß Empfänger sein. 

Faire Verteilung der Pensionsbeiträge aus Kindererziehung und Erwerbseinkommen auf beide Partner_innen

Gleichzeitig besteht durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten und die gegenwärtige Ausgestaltung des Pensionssplittings ein viel zu geringer Nutzen, weshalb es kaum in Anspruch genommen wird. Denn jener Elternteil, der vom Pensionssplitting profitiert - d.h. bis zu 50% der Pensionsbeiträge des Partners gutgeschrieben bekommt - ist auch jener, der die Kindererziehungszeiten angerechnet bekommt. Dadurch hat der andere Elternteil, der einer Erwerbstätigkeit nachgeht, insbesondere im Falle eines niedrigen bis mittleren Einkommens, wesentlich stärkere Einbußen hinzunehmen, als jener, der sich um die Kinder kümmert. Dieses Ungleichgewicht lässt sich durch die Einführung eines automatischen Pensionssplittings beheben. Dadurch werden Pensionsbeiträge aus den Kindererziehungszeiten und dem Erwerbseinkommen fair und automatisch zwischen Partner_innen aufgeteilt. 

Das türkis-grüne Regierungsprogramm sieht die Einführung eines automatischen Pensionssplittings in folgender Ausführung vor: 

Ebenso ist ein freiwilliges Pensionssplitting im Regierungsprogramm vorgesehen:

 

Quelle:

(1) https://kurier.at/politik/inland/pensionssplitting-kaum-genutzt/401746239

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die ein automatisches Pensionssplitting vorsieht. Dabei sollen die erworbenen Pensionsbemessungsgrundlagen zweier Elternteile für einen beschränkten Zeitraum geteilt werden. Ein Opt-Out soll für den Fall vorgesehen sein, dass sich beide Elternteile einvernehmlich dafür entscheiden."

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuss vorgeschlagen.