2383/A(E) XXVII. GP

Eingebracht am 23.03.2022
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Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Petra Bayr, MA MLS

Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherstellung des Europaratsbeitrages

 

Russland war dem Europarat 1996 beigetreten und wurde oft vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt. Schon in der Vergangenheit weigerte sich das Land allerdings regelmäßig, die Entscheidungen des Gerichtshofs in Straßburg umzusetzen. Nachdem der Europarat Russland infolge der Krim-Annexion 2014 das Stimmrecht entzogen hatte, stellte Moskau seine Zahlungen an das Gremium größtenteils ein und drohte damit auszutreten. 2019 wurde das Stimmrecht wiederhergestellt, wofür sich damals insbesondere Deutschland einsetzte. In den vergangenen Wochen erließ der EGMR mehrere einstweilige Maßnahmen gegen Russland, die Moskau nicht befolgt hat.

 

Von 2015 an hatte Moskau die Gültigkeit von Entscheidungen des EGMR zunächst unter justiziellen, dann einfachgesetzlichen und 2020 sogar unter verfassungsrechtlichen Vorbehalt gestellt, um einen Vorrang nationalen Rechts vor den völkerrechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

 

Nun ist Russland nicht länger Mitglied des Europarates. Das Ministerkomitee der Organisation entschied am 16. März die Mitgliedschaft nach 26 Jahren mit sofortiger Wirkung zu beenden und das Land auszuschließen. Bereits am 25. Februar, einen Tag nach Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine, hatte das Entscheidungsorgan des Europarats, dem die Außenminister*innen jedes Mitgliedsstaats oder ihre ständigen diplomatischen Vertreter*innen angehören, Russlands Mitgliedschaft in den Gremien der Organisation ausgesetzt und dabei auch kritisch auf Moskaus Anerkennung der „Volksrepubliken“ im Osten der Ukraine als „Staaten“ hingewiesen.

 

Einen Tag zuvor hat die Parlamentarische Versammlung des Europarats einhellig dafür gestimmt, dass Russland nicht länger Mitglied der Organisation sein könne; dabei hoben die Abgeordneten hervor, Russland habe seine „militärischen Aktivitäten gegen die Ukraine auf ein beispielloses Niveau gesteigert“, sei für Tausende getötete Zivilisten, Millionen Vertriebene und Zerstörungen im Land verantwortlich. Ebenfalls am selben Tag kündigten russische Vertreter*innen an, den Europarat zu verlassen und einem Ausschluss damit zuvor zu kommen.

 

Am 27. Februar 2022 hat der PACE Präsident die Parlamente des Europarates aufgefordert die finanzielle Tragfähigkeit der Organisation – damals noch im Falle eines möglichen Finanzierungsverlustes infolge der Suspendierung Russlands – sicherzustellen. Die jährlichen Beiträge Russlands an den Europarat und seine Gliederungen betrug jährlich 34 Millionen Euro, was etwa 11% des Budgets darstellt. In der Sondersitzung des Bundestages am 27. Februar wurde ein Entschließungsantrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert sich dafür einzusetzen, dass es zu keinem finanziellen Schaden des Europarats durch die

 

Suspendierung Russlands kommt und gemeinsam mit den anderen Mitgliedsstaaten des Europarates eine Kompensation für wegfallende Mitgliedsbeiträge Russlands zu schaffen und dafür die nötigen Mittel bereitzustellen.[1] Der Europarat als die ältesten multilaterale Menschenrechtsorganisationen darf sich nicht durch Entscheidungen des russischen Regimes diktieren lassen, wie gut seine Arbeit funktionieren darf. Die russischen Beiträge entsprechen etwa 46% des Budgets des EGMR, oder den drei sustantiellen Programmen der Menschenrechtssäule (effektive Implementation der EGMR Entscheidungen, Gleichheit und menschliche Würde sowie Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion) ebenso wie den vier äußerst relevanten Programmen unter der Demokratie-Säule (Parlamentarische Versammlung, demokratische Regierungsführung, demokratische Mitbestimmung sowie die europäischen Jugendzentren). Der Ausfall auch nur einer dieser Elemente würde zu einem Rückfall der Qualität der zentralen Menschenrechtspolitik der europäischen Institution führen. Dazu kommen noch erwartbare Ausfälle der ukrainischen Beiträge von 4,5 Millionen Euro für 2022. Für das Budgetjahr 2023 muss dann ohnehin eine neue Aufteilung der Beiträge der Mitgliedsstaaten verhandelt werden.  

 

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass es zu keinem finanziellen Schaden durch den Austritt Russlands aus dem Europarat kommt und folglich die nötigen Mittel - in enger Abstimmung mit den anderen Mitgliedstaaten - für eine Kompensation schnellst möglich zur Verfügung zu stellen“.

 

 

 

 

 

Zuweisung: Außenpolitischer Ausschuss



[1] 2000846.pdf (bundestag.de); Stand: 18.3.2022